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Das Neue im neuen kirchlichen Eherecht
Josip Delić
; Catholic Faculty of Theology, University of Split
Abstract
Der neue CIC hat sieben Bücher. Der Lab er IV über den Hedlsdienst der Kirche. Innerhalb dieses Buchs handelt die Pars I über die Sakramente; darin der1 Tlütulus VII über die Ehe. Er umfast die Canones 1055—1165, in 10 Kapitel verteilt. Es ist gewiss Von veittragender Bedeutung, dass die Ehezwecklehre des alten CIC im neuen Recht aufgegeben und die Beschreibung der »Gaudium
et speso (Arjt. 48) des II. Vatikanums übernommen wurde.
Hier ist manches gestrichen, anderes vereinfacht und vieles den regionalen Bischofkionferenzen überlassen worden.
Es ist neu auch die Zählung der Stamm-Stufen bei der Blutverwandschaft und Schwägerschaft. Mann zählt es in der Zuknuft nach dem römischen Recht. Es giillt can. 108 § 3: »In der Seitenlinie sind so viele Staimm-Stufen wie die Personen in beiden Linien; der Stamm wird dabei nïcht mitgerechnet.-«
Bedeutungsvolle Neuheit stellt Codex im Abschnitt über den Ehekonsens
dar, sowohl in Bezug auf die Erkenntnis wiiie auf den Wüllen auch (1095—1107). Die Eheschli'ssungform (1108—1123) ist fast wie frü h er geblieben, aiber es ist jetzt eine allgemeine Delegation auch an andere Priester, nicht nur an Kapläne, und Diakonen möglich (1111). Der Diözesanbisehof kann auch die Lanen für die Eheassistenz delegieren, wenn dias die Bischofkonferenz zustimmt. Die Verordnjungen über Mischehe (1124—1129) sind aus Motuproprio
»Matrimonia mixSta« fast unvärendert übernommen. Ueber Trennung der Ehegatten und die Gültigmachung der Ehe sprechen cc. 1141—1165.
Keywords
Hrčak ID:
89664
URI
Publication date:
15.6.1983.
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