Original scientific paper
Rolle des Registers in Übertragung von Marke aufgrund eines Vertrags
Romana Matanovac Vučković
; Faculty of Law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Abstract
Das erste Problem in der Beurteilung von Rolle des Registers in Übertragung von Marke aufgrund eines Vertrags ist verbunden mit der Beziehung zwischen registrierten und unregistrierten Marken in Übertragung, in Staaten die Schutz von beiden Arten von Marke anerkennen. Wenn verschiedene Regeln über Übertragung von diesen zwei Arten von Marke existieren, wie z.B. der Fall ist in Vereinigtes Königreich, möglich ist die Situation, dass ein und das gleiche Zeichen nach der Übertragung von registrierter Marke ohne goodwill zwei verschiedenen Personen gehört. Nämlich, unregistrierte Marke wird außer Register übertragen, und damit können die Regel über doppelter Verfügung über solcher Art von Marke unterschiedlich sein von Regel über doppelter Verfügung über registrierten Marken.
Das zweite Problem in Beurteilung von Rolle des Registers in Übertragung von Marke aufgrund eines Vertrags ist verbunden mit der Tatsache, dass die Regel über die Rolle des Registers in Übertragung von reigistrierter Marke in einigen nationalen Verordnungen entweder zweifellos und klar, noch gründlich sind. Als Folge, verschiedene Interpretationen sind möglich. Die Marken-Direktive beinhaltet keine Verordnungen über Übertragung von Marke oder über die Rolle des Registers in der Übertragung, weshalb die Situation in nationalen Verordnungen über Marken in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehr unterschiedlich ist. Das genannte weist dazu, dass kein einheitlicher Schluss gemacht werden kann über die Rolle des Registers in Übertragung des Wartenzeichens nach nationalen Regel von einzigen Staaten, weder sie sich in der Europäischen Union befinden oder nicht. Für jeden einzelnen Staat ist es nötig, nationale Verordnungen aus Bereich des bürgerlichen und Markengesetz zu studieren, und durch ihre Interpretierung zu Beschluss kommen. Das einzige, dass für alle Systeme einheitlich ist, ist dass in keiner der genannten Staaten Registrierung der Übertragung eine konstitutive Voraussetzung für Übertragung selbst ist. Wenn es um Marke der Gemeinschaft geht, muss man bemerken, dass die Verordnung über die Marke der Gemeinschaft etwas umfangreichere Regelungen über Übertragung beinhalten, die aber nicht genuügend sind für die Endbeschlusse. Trotzdem, obwohl es verschiedene Stellungnahmen gibt, wird es beschließen, dass in Fall von doppelter Übertragung Erwerb durch Vertrauen in Vollständigkeit des Registers von Marke der Gemeinschaft nicht möglich ist.
In Beurteilung der Rolle von Register in Übertragung der Marke aufgrund Vertrags muss man auch ein drittes Problem hinzufügen, das aus Besonderheit der internationalen Registration un des interantionalen Registers hereinkommt. Laut autonomen internationalen Vorschriften, die ein Teil des Madrider Systems sind, Registrierung von Übertragung ist nicht konstitutiv für Übertragung. Gleichzeitig, hier fehlen die Regelungen über die Tätigkeit der Registrierung von Übertragung gegenüber Dritter. Das Internationales Register ist ein prima facie Beweis der Rechtslage der internationalen Registrierung. Auf jede Übertragung von Marke erworben aufgrund der internationalen Registrierung werden nationale Regelungen des betreffenden Staats der Übertragung angewandt, aber nicht die nationale Regelungen über Register, weil nationales Register sich nicht mit solchen Marken beschäftigt.
Keywords
Marke; Übertragung von Marke; Markenregister
Hrčak ID:
100057
URI
Publication date:
28.12.2012.
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