Review article
Die sachliche Marktabgrenzung im Rahmen von Art. 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europaischen Union mit Berücksichtigung der Verbraucherwahl
Ana Pošćić
; Faculty of Law, University of Rijeka, Rijeka, Croatia
Abstract
In Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die missbräuchliche Ausnutzung der beherrschenden Stellung eines oder mehrerer Unternehmer auf dem Gemeinsamen Markt untersagt. Der Unternehmer kann keine marktbeherrschende Stellung im abstrakten Sinne einnehmen, sondern nur in Bezug auf einen bestimmten Markt. Es handelt sich um die erste Phase der Bewertung, ob die Geschäftstätigkeit eines Unternehmers im Einklang mit dem Gesetz steht. Das Verfahren wird häufig als vertiefte Prüfung bezeichnet. Der relevante Markt bezieht sich auf den sachlich, räumlich und manchmal auch zeitlich relevanten Markt.
Die Position des Verbrauchers ist bei der Feststellung des relevanten Produktmarktes sehr wichtig, denn es handelt sich um den Markt, der alle Waren und/oder Dienstleistungen umfasst, die nach Ansicht des Verbrauchers hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und Verwendungszwecke austauschbar oder substituierbar sind. In diesem Sinne werden alle Produkte berücksichtigt, die von einer relevanten Anzahl von Verbrauchern als Substitute angesehen werden, und alle jene ausgeschlossen, die keine reale Substitution ermöglichen. Es wird ermittelt, ob es sich für den Unternehmer lohnt, die Produktpreise anzuheben. All dies hängt davon ab, ob es in den Augen der Verbraucher Produkte gibt, die an die Stelle der verteuerten Produkte treten können. Es wird das als hypothetischer Monopoltest bekannte Verfahren oder der 5 – 10%-Test angewandt. Die Prüfung beginnt mit einer engen Bestimmung der Produktgruppe im Zusammenhang mit der Fragestellung, ob es sich für den Unternehmer lohnen würde, die Preise dieser Produkte anzuheben, beziehungsweise ob die Verbraucher diese Produkte auch nach einer geringfügigen, aber dauerhaften Preisanhebung kaufen würden. Abgestellt wird auf die Verbraucherreaktionen in einem kurzen Zeitraum. Die Prüfung bezieht sich nicht auf die übliche Verhaltensweise und Einstellungen der Verbraucher, sondern lediglich auf die so genannten Grenzverbraucher, also Gruppen, die schnell reagieren und auf substituierende Produkte umsteigen.
Keywords
Wettbewerb; Europarecht; Art. 102 AEUV; relevanter Markt; Verbraucher
Hrčak ID:
100077
URI
Publication date:
28.12.2012.
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