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Original scientific paper

Zwischen Aberglauben und staatlich verordneter Vernunft. Das „Böse“ in der bäuerlichen Volkskultur Südkärntens

Peter Wiesflecker ; Archive of the Styrian Government (Landesarchiv Steiermark), Austria


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page 151-166

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Abstract

Der Beitrag hat Aspekte und Manifestationen des „Bösen“ in der bäuerlichen Volkskultur, insbesondere im Volksglauben und im Volksbrauchtum der überwiegend agrarisch geprägten Welt Südkärntens zum Inhalt. Den Schwerpunkt bilden dabei volkskundliche und religionswissenschaftliche Untersuchungen aus dem zweisprachigen Gebiet des Unteren Gailtales. Im Beitrag werden zum einen aus der Volksfrömmigkeit geschöpfte, archaische Abwehrmechanismen gegen das „Böse“ dargestellt, zum anderen konkrete Maßnahmen des Staates, mit denen dieser seit dem Aufgeklärten Absolutismus gegen den Volks- und insbesondere Aberglauben durch obrigkeitliche Verordnungen und in der Rechtsprechung einschritt, skizziert.
Insbesondere junges Leben bei Mensch und Vieh, aber auch Frauen, waren durch das „Böse“ bedroht. Dieses konnte sich in Form von Zauberei, gesprochen (Wortzauber) oder durch Handlungen gesetzt (Schadenzauber), manifestieren. Es war jedoch auch in Form von Geistern und Dämonen gegenwärtig. Andererseits personalisierte sich das im weitesten Sinn „Böse“ vorrangig in der Gestalt der Frau, etwa der Milch- oder sonstigen Schadenzauber treibenden Hexe oder Zauberin und auch der Percht (slow. Pəhtra), einer in einem Erdloch hausenden Gestalt, die alljährlich am Vorabend des Dreikönigstages in die Häuser kam/kommt. Dämonen und Geister wie die etwa die neun uroki, die bei der Geburt ihr Unwesen treiben, oder der Schab sind hingegen geschlechtlich nicht konnotiert und treten weitestgehend als geschlechts- und/oder körperlose Wesen auf. Während die uroki nicht personalisiert sind, materialisierte sich etwa der Schab (slow. škopnjak) als brennende Garbe, glühender Besen oder Feuerkugel mit leuchtendem Schweif.
Besondere Vorkehrungen wurden auch bei Todesfällen gesetzt. Im Unterschied zum „Bösen“, das in Form weitestgehend körperloser Geister und Dämonen bei Geburt und Hochzeit den Menschen bedroht, ist der „böse“ Tote personalisiert, d. h. konkret fass- und sichtbar in der Person eines Verstorbenen, der etwa als sog „Nachzehrer“ Lebewesen (Mensch und Tier) in den Tod nachziehen kann. Nach Abschluss aller Abwehrriten und mit der Beisetzung tritt erneut eine Transformation ein, denn nunmehr geht vom „bösen“ Verstorbenen keine Gefahr mehr aus.
Bis weit über die Zeit der Aufklärung hinaus, vereinzelt sogar bis ins frühe 20. Jahrhundert konkretisierte sich das „Böse“ nach Meinung dieser agrararischen Gesellschaft vorrangig im Schadenzauber, den Dritte Mensch und Tier zufügten. Die Versuche von Staat und Kirche gegen diesen Aberglauben vorzugehen, blieben über lange Zeit weitestgehend erfolglos. Wie stark man in geradezu archaischen Vorstellungen vom Bösen, das sich durch Zauberei, aber auch durch Unwetter manifestierte, verhaftet war, machte der hartnäckige Widerstand des Landvolkes gegen die Einschränkungen von Bittprozessionen und insbesondere das sogenannte Wetterläuten unter Kaiser Joseph II. (reg. 1780–1790) deutlich. Ein Landpfarrer, der die staatlichen Verbote einhielt, hatte bei seinen Pfarrkindern im Regelfall einen schweren Stand.

Keywords

Südkärnten; Aberglauben; Volkskunde; Volksfrömmigkeit; Geisterglauben; Manifestationen des „Bösen“; Aufgeklärter Absolutismus; obrigkeitliche Verordnungen

Hrčak ID:

115435

URI

https://hrcak.srce.hr/115435

Publication date:

30.1.2014.

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