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Original scientific paper

ZUGÄNGLICHKEIT UND VERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONEN ÜBER GENETISCHE ERKRANKUNGEN

Stjepan Orešković ; Faculty of Medicine, Zagreb


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page 273-286

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Abstract

Die Arbeit gründet sich auf den Untersuchungen der Standpunkte der Studenten und Studentinnen einiger Fakultäten der Universität in Zagreb über die Zugänglichkeit und den Grad der notwendigen Vertraulichkeit von Informationen über die Person, die das Potential der Erbkrankheit in sich trägt. Die daraus resultierten Ergebnisse haben wir mit Ergebnissen änlicher in den USA durchgeführter Untersuchungen verglichen, (die befragten Personen waren Angehörige der Selbstschutzbunde der Träger von erblichen Krankheiten, und professioneller Ärtzvereine). Der höchste Anteil in der Wahl negativer Antworten wurde gegenüber dem Standpunkt ausgedrückt, daß der Arbeitsgeber Zugang zu dieser Information haben sollte (92,0%. Der Anteil von positiven Antworten war überwiegend in den Standpunkten, daß ein anrecht auf den Zugang zu diesen Informationen der Ehemann / die Ehefrau (90,8%) haben sollte. Die Vertraulichkeit / die Verpflichtung der Information haben wir mit der Frage B11 nachgeprüft. Sie lautete: An wen sollte die betroffene Person selbs diese Information weitergeben? Sogar 88,6% denkt, daß der Arbeitgeber kain Zugang zur möglichen Erkrankung seines Arbeitnehmers haben sollte. Gegenüber den Arbeitgebern und Versicherern steht der Arzt (sogar 88,6%) der Befragten würde dem behandelnden Arzt eine solche Information anvertrauen.

Keywords

Genetische Erkrankungen; Informationen; Zuganglichkeit; Vertraulichkeit

Hrčak ID:

141529

URI

https://hrcak.srce.hr/141529

Publication date:

15.5.1997.

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