Review article
https://doi.org/10.30925/zpfsr.38.1.12
ZUSAMMENHANG ZWISCHEN ORDENTLICHEM UND VERFASSUNGSRECHTLICHEM VERFAHREN IN VERFASSUNGSBESCHWERDEN
Aldo Radolović
; Faculty of Law University of Rijeka, Rijeka, Croatia
Abstract
Diese Arbeit befasst sich die Beziehung zwischen ordentlichen und
verfassungsrechtlichen Verfahren in Verfassungsbeschwerden. Der Verfassungsschutz
gegen einzelne Akte der zuständigen staatlichen Organe, vor allem gegen Entscheidungen
der ordentlichen Gerichte, ist subsidiär, d.h. Bürger und juristische Personen können
ihre Beschwerden einreichen, nachdem sie andere rechtlichen Möglichkeiten im
ordentlichen Verfahren ausgeschöpft haben. Der Verfassungsgerichtsprozess ist zwar
ein neues Verfahren, kann aber nicht so neu sein, dass es sich auf die Grundlagen des
ordentlichen Gerichtsverfahrens nicht bezieht.
In diesem Sinne ist der Verfassungsprozess vor dem Verfassungsgericht
sowohl “neu” als auch “alt”, d.h. neu soweit das Verfassungsgericht das Recht
auf seine besondere und spezifi sche Standardbehandlung hat, und alt im Sinne,
dass er sich nach denjenigen Regeln der regelmäßigen Behandlung richtet, aus
denen der Verfassungsstreit entstanden ist und ohne dessen Kenntnis ein korrekter
verfassungsrechtlicher Abschluss nicht möglich wäre.
Keywords
Verfassungsgericht; Verfassungsgerischtswesen; Verfassungsprozess; Verfassungsbeschwerde; ordentliche Gerichte; regelmäßiges Gerichtsverfahren; der Verfassungsprozessrecht (Verfahrensrecht); Richter der Verfassungsgerichte,, Richter der ordentlichen Gerichte; Verfassung der Republik Kroatien; Verfassungsgesetz über das Verfassungsgericht der Republik Kroatien; Verfassungsgericht der Republik Kroatien
Hrčak ID:
178156
URI
Publication date:
10.3.2017.
Visits: 3.167 *