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Original scientific paper

https://doi.org/10.30925/zpfsr.38.3.5

EINFLUSS DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN AUF DAS RECHTSINSTITUT DER SCHULDUNFÄHIGKEIT

Marissabell Škorić orcid id orcid.org/0000-0003-0627-3651 ; Faculty of Law University of Rijeka, Rijeka, Croatia


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page 1027-1053

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Abstract

Die Arbeit analysiert den Einfluss des Übereinkommens über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen auf die strafrechtliche Lage der Personen mit seelischen Störungen. Obwohl der Begriff der strafrechtlichen Verantwortung im
Übereinkommen nicht ausdrücklich erwähnt wird, weisen manche Auslegungen des Übereinkommens darauf hin, dass dessen Bestimmungen die Abschaffung mancher Strafrechtsinstitute, welche bei den Beschuldigten mit psychischen Störungen angewendet werden können, erfordern, weil diese Rechtsinstitute nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Übereinkommens sind, insbesondere mit Artikel 5 und 12.
Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, ob die Bestimmung des Art. 12, welche im Bereich der Anerkennung der Geschäftsfähigkeit von Personen mit seelischen Störungen wesentliche Neuigkeiten einführt, auch auf den Bereich ihrer strafrechtlichen Verantwortung erweitert werden kann. Ebenfalls wird erforscht, ob die auf den Begriff der seelischen Störung beruhende Definition der Schuldunfähigkeit im Widerspruch zu den Forderungen des Übereinkommens, insbesondere zur Bestimmung des Art. 5 über die Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, steht.

Keywords

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Personen mit seelischen Störungen; Schuldunfähigkeit; Verbot der Diskriminierung

Hrčak ID:

193711

URI

https://hrcak.srce.hr/193711

Publication date:

30.12.2017.

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