Review article
https://doi.org/10.30925/zpfsr.38.3.10
BEGRIFF DER SCHULDFÄHIGKEIT IN DER THEORIE, GESETZGEBUNG UND PRAXIS DES STRAFRECHTES
Igor Martinović
orcid.org/0000-0002-7648-2443
; Faculty of Law University of Rijeka, Rijeka, Croatia
Abstract
Im Strafgesetzbuch wird Schuldfähigkeit als eines der Schuldelemente
bestimmt. Das Gesetz definiert diesen Begriff nicht, aber es definiert den Begriff der Schuldunfähigkeit (Art. 24), der selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit (Art. 25.) und der wesentlich verminderten Schuldfähigkeit (Art. 26.). Zuerst wird in der Arbeit der Begriff der Schuldunfähigkeit bearbeitet, insbesondere seine „biopsychologische“ und „normative“ Komponente. Die Beziehung zwischen dem Richter und dem Psychiater bei der Feststellung der Schuldfähigkeit wird auch besprochen. Nachfolgend werden die Begriffe der wesentlich verminderten Schuldfähigkeit und der selbstverschuldeten
Schuldunfähigkeit analysiert, wobei das so genannte Ausnahmemodell und das Tatbestandsmodell in Betracht gezogen werden. Abschließend wird hinsichtlich schuldunfähiger Personen über die Möglichkeit der Anordnung von Maβregeln der Sicherung de lege lata und de lege ferenda diskutiert. Die auf genannte gesetzgebende und theoretische Rechtsinstitute bezogenen Rechtsprechungen werden durch die ganze Arbeit hindurch analysiert.
Keywords
Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; verminderte Schuldunfähigkeit; selbstverschuldete Schuldunfähigkeit; Strafrecht
Hrčak ID:
193723
URI
Publication date:
30.12.2017.
Visits: 6.713 *