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Original scientific paper

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.1.4

UNABHÄNGIGKEIT DES ABSCHLUSSPRÜFERS GEGENÜBER GEPRÜFTEN UNTERNEHMEN LAUT GESETZ ÜBER DIE PRÜFUNG VON JAHRESABSCHLÜSSEN AUS 2017

Dionis Jurić orcid id orcid.org/0000-0001-7725-7531 ; Sveučilište u Rijeci Pravni fakultet


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page 127-153

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Abstract

Das Gesetz über die Prüfung von Jahresabschlüssen aus 2017 führt allgemeine Anforderungen an die Abschlussprüfung bei allen Unternehmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, sowie auch spezifische Anforderungen an die Abschlusprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ein. Das Ziel dieser Bestimmungen ist es, die Unabhängigkeit und Objektivität der Abschlusprüfer gegenüber geprüften Unternehmen zu stärken, indem man die Mängel aus der Geschäftspraxis der Abschlussprüfer im Zeitraum von 2007 bis heute in Betracht zieht. Ebenfalls wird die öffentliche Aufsicht des Finanzministeriums über die
Arbeit zuständiger Abschlusprüfer und Prufüngsgesellschaften gestärkt. Das Gesetz wurde an die Richtlinie 2014/56/EU über Abschlusprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen angeglichen und weist auf direkte Umsetzung der Verordnung über die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse aus 2014 hin.

Keywords

Abschlusprüfer; Unabhängigkeit; geprüfte Unternehmen; Unternehmen von öffentlichem Interesse; die Republik Kroatien; die Europäische Union

Hrčak ID:

199431

URI

https://hrcak.srce.hr/199431

Publication date:

9.4.2018.

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