Original scientific paper
https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.1.9
DIE ANGLEICHUNG DER KROATISCHEN GESETZGEBUNG AN DAS EU RECHT IM BEREICH DES GEWÄSSERSCHUTZES UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DES ZUGANGS ZU GERICHTEN
Lana Ofak
orcid.org/0000-0001-7585-6370
; University of Zagreb Law Faculty, Zagreb, Croatia
Abstract
Im Bereich des rechtlichen Gewässerschutzes wurden die meisten Verfahren gegen die EU-Mitgliedstaaten wegen der Verletzung des Umweltrechtes eingeleitet. Darüber hinaus wurde im Europäischen Umweltbericht - Zustand und Ausblick 2015 - festgestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten weit von der Durchsetzung gesunder Gewässerökologie sind und dass das Ziel des guten Zustands nur für die Hälfte der
Binnengewässser erreicht wurde. Deshalb analysiert man in dieser Arbeit einzelne Aspekte des rechtlichen Gewässerschutzes, welche die EU-Mitgliedstaaten laut der Wasser-Rahmenrichtlinie versorgen müssen. Ebenfalls überprüft die Arbeit die Angeglichenheit der kroatischen Gesetzgebung an die Wasser-Rahmenrichtlinie und an das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung
an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
(Aarhus Konvention), welche der Gerichtshof der Europäischen Union in Urteilen
C-461/13 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ("Weser") und C-664/15
Protect Natur-, Arten- und Landschaftschutz Umweltorganisation ausgelegt hat.
Die Arbeit schlägt auch bestimmte Lösungen für die Angleichung der kroatischen
Gesetzgebung an die Bestimmungen der Wasser-Rahmenrichtlinie und der Aarhus
Konvention vor.
Keywords
Wasser-Rahmenrichtlinie; Aarhus Konvention; Gewässergesetz; Umweltschutzgesetz; Rechtsprechung des Gerichthofs der Europäischen Union
Hrčak ID:
199755
URI
Publication date:
9.4.2018.
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