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Review article

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.1.20

SCHADENSHAFTUNG UND SCHADENERSATZ BEI DER BEGEHUNG VON KRIEGSVERBRECHEN

Jadranko Jug ; The Supreme Court of the Republic of Croatia, Zagreb, Croatia


Full text: croatian pdf 414 Kb

page 601-628

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Abstract

Kriegsverbrechen stellen die schwierigsten Straftaten dar, deren Merkmale mit der Verletzung völkerrechtlicher Regeln in der Zeit der Kriege, bewaffneten Konflikte und militärischen Besetzung eng verbunden sind. Eine der Folgen der Kriegsverbrechen sind materielle und immaterielle Schäden, die in der Regel eine groβe Anzahl von Personen betreffen. Aus diesem Grund sind die Schadenersatzhaftung
und der Schadenersatz selbst gleich wichtig wie die Strafverfolgung der Täter. In der Republik Kroatien und Bosnien und Herzegowina wurden während des Krieges und des bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen begangen und bis heute werden Straf- und Schadenersatzverfahren gegen Täter und andere haftende Personen geführt. Bei der Schadenersatzhaftung wird neben dem Schädiger sehr oft auch
der Staat als haftende Person auftauchen, was zur Folge die Frage der Verjährung von Schadenersatzansprüchen hat. Ebenfalls wichtig ist es den Kriegsschaden und terroristischen Anschlägen von eventuellem Kriegsverbrechen zu unterscheiden, wobei das Verfahren des Schadenersatzes an Opfer von Kriegsverbrechen schnell und
wirksam sein muss. In dieser Arbeit werden die auf Schaden- und Schadenersatzhaftung bei Kriegsverbrechen bezogenen Rechtsregulative und Rechtsprechung analysiert. Einleitend werden in der Arbeit die Begriffe und die Unterschiede zwischen dem
Kriegsverbrechen, Kriegsschaden und terroristischen Anschlägen erläutert, wonach man die Schadenshaftung bei der Begehung von Kriegsverbrechen sowie auch den Schadenersatz selbst bearbeitet.

Keywords

Kriegsverbrechen; Kriegsschaden; terroristischer Anschlag; Schadenshaftung; Verjährung; Schadenersatz

Hrčak ID:

199773

URI

https://hrcak.srce.hr/199773

Publication date:

9.4.2018.

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