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Professional paper

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.1.23

SCHUTZ DES EIGENTUMS BEIM VOLLZUG DER RAUMORDNUNGSPLÄNE

Antun Žagar orcid id orcid.org/0000-0001-6357-2610 ; The Administrative Court, Rijeka, Croatia


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page 687-708

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Abstract

Die Raumordnung wird in die Rechtssphäre durch die Erlassung von
Raumordnungsplänen eingeführt. Danach folgt die Einholung der für den Vollzug der Raumordnungspläne notwendigen Dokumente: Baureiferklärung, Baugenehmigung, Nutzungsänderungsgenehmigung, Baulandbeschluss und Vermessungselaborat. Neulich sind beim Vollzug der Raumordnungspläne manche Fragen aufgetaucht, auf die es bisher keine Antworten gab, beziehungsweise, es gab keine für die moderne
Wahrnehmung des Eigentumsrechts und der friedlichen Nutznieβung des Eigentums angemessenen Antworten. Diese Arbeit versucht die Antwort auf die Frage zu geben, ob man beim Vollzug der Raumordnungspläne, vor allem bei der Einholung von Baugenehmigungen, die Rechte und Interessen der Eigentümer schützen kann, oder ob man jeden Antrag, der im Einklang mit der Raumordnungsdokumentation ist, annehmen muss. Abschließend wird betont, dass man durch die Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie auch des Grundsatzes, dass Eigentum ein soziales Phänomen ist, die Rechte und Interessen der Eigentümer gewissermaßen schützen kann.

Keywords

Schutz der Eigentumsrechte; Raumordnung; Raumordnungspläne; die für den Vollzug der Raumordnungspläne notwendigen Dokumente; Baugenehmigung

Hrčak ID:

199787

URI

https://hrcak.srce.hr/199787

Publication date:

9.4.2018.

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