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Review article

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.3.10

ABTREIBUNG IM RECHTSYSTEM DER SOWJETUNION VON 1920 BIS 1991 - LEGALISIERUNG UND KRIMINALISIERUNG

Zrinka Erent Sunko orcid id orcid.org/0000-0002-7801-5881 ; Faculty of Law University of Zagreb, Zagreb, Croatia


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page 1347-1367

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Abstract

Das Modell der Regulierung der Abtreibung in der Sowjetunion ist das Beispiel einer doppelten Gesetzesregulierung der Abtreibung und stellt so das Modell für die Forschung von Auswirkungen sowohl derer Legalisierung und Kriminalisierung dar. Nach der Oktoberrevolution 1920 wurde Abtreibung von der Regierung der RSFSR legalisiert. Die Legalisierung war Teil des Beschließens der „Frauenfrage“ und der gesellschaftlichen Ausgleichung von Frauen und Männern, aber die damalige Gesellschaft wurde mit vielen Problemen und hungrigem Volk konfrontiert, so dass sie weder politischen Willen noch wirtschaftliche Grundlage hatte, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Die sog. „Babki“ haben weiterhin illegale Abtreibungen durchgeführt, insbesondere in Provinzen, welche von den großen für die Durchführung von Abtreibungen zuständigen Gesundheitsinstituten weit entfernt waren. Die Sterblichkeit von Frauen ist dennoch gesunken. Während der Regierungszeit Stalins und seiner Politik, durch welche die Natalität erhöht und die Arbeitskraft bereitgestellt werden sollte, wurde Abtreibung 1936 verboten. Es wurden Strafen festgesetzt sowohl für die Durchführer von Abtreibungen als auch für die Frauen, welche eine doppelte Belastung trugen – als Mutter und als sog. „Rabotnitse“. Die erneut auftretende Kriminalisierung erbrachte aber keine zu erwartenden Ergebnisse, was durch viele Faktoren bedingt wurde. Die Verfahren für die Straftaten der Durchführung von
Abtreibungen wurden seltener als erwartet durchgeführt, während die Strafen öfter für die Frauen als für die Durchführer von illegalen Abtreibungen auferlegt wurden. Leider waren auch zahlreiche die vom Staat aufgestellten Maßnahmen, wie Kindergeld, bezahlte Kindercamps u. A., nicht von Nutzen. Die Zahl illegaler Abtreibungen ist sehr groß geblieben, obwohl sie kurz nach dem Verbot leicht gesunken ist. Die
unprofessionell und die unter schlechten hygienischen Bedingungen durchgeführten Abtreibungen führten zu einer hohen Sterblichkeitsrate und hatten schwere Folgen für Frauengesundheit. Durch die Kriminalisierung wurde Natalität nicht erhöht und die mit den Folgen der unprofessionell und unter schlechten hygienischen Bedingungen durchgeführten Abtreibungen verbundene wahre negative Statistik
wird wegen Verschleierung negativer Auswirkungen dieser politischen Entscheidung wahrscheinlich nie bekannt gemacht werden. Diese Praxis dauerte bis zum Tod Stalins, wonach Abtreibungen wiederum 1955 legalisiert wurden. Die Situation ist bis zur Auflösung der Sowjetunion mit bestimmten Einschränkungen gleich geblieben.

Keywords

Abtreibung; SSSR; Frauen; Legalisierung; Kriminalisierung; Sterblichkeit

Hrčak ID:

216567

URI

https://hrcak.srce.hr/216567

Publication date:

28.12.2018.

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