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Preliminary communication

https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.14

VORMERKUNGEN DER RECHTSTATSACHEN LAUT ZWANGSVOLLSTRECKUNGSGESETZ

Dinka Šago orcid id orcid.org/0000-0002-2957-2761 ; Faculty of Law, University of Split, Split, Croatia, Supreme Court of the Republic of Croatia, Zagreb, Croatia


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page 381-396

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Abstract

Dieser Beitrag thematisiert die Vormerkung und den damit verbundenen
Schutz des Vertrauens in das Grundbuch mit besonderer Berücksichtigung der durch Zwangsvollstreckungs- und Sicherungsregeln vorgesehenen Vormerkungen. Die mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren verbundenen Vormerkungen müssen keinesfalls ausschließlich mit dem Zwangsvollstreckungsgesetz verbunden sein. Die Vormerkung der Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens füllt die Lücke, die ab dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf die Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zu dem Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung der Zwangsvollstreckung entsteht. Die Vormerkung der Zwangsvollstreckung ist die erste Vormerkung, die mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren verbunden ist. Der Beitrag bearbeitet die Auswirkungen der Vormerkung der Zwangsvollstreckung, die sehr wichtig für die Bewahrung der Rechte des Vollstreckungsgläubigers, beziehungsweise für die Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers, sowie auch für die Bekanntgabe des Zwangsvollstreckungsverfahrens bezüglich einer Immobilie ist. Die Vormerkung der Durchsetzbarkeit ist auch eine der durch das Zwangsvollstreckungsgesetz vorgesehene Vormerkungen. Ihr Ziel ist, den Vollstreckungsgläubiger (der die
Sicherung vorschlägt) nach der Fälligkeit der Forderung zu schützen. In diesem Rahmen wird auch das Rechtsinstitut des Zwangspfandrechts auf der Immobilie wegen der Forderungssicherung bearbeitet.

Keywords

Vormerkung; Grundbücher; Zwangsvollstreckungsgesetz

Hrčak ID:

219396

URI

https://hrcak.srce.hr/219396

Publication date:

8.4.2019.

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