Review article
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.1.20
HERVORHEBUNG VON VERLETZUNGEN DER KONVENTIONS- UND VERFASUNGSRECHTE VOR ORDENTLICHEN GERICHTEN
Sandra Marković
orcid.org/0000-0001-9708-2222
; Joint Law Office dr. sc. Sandra Marković & Sidonija Grbavac, Zagreb, Croatia
Sanja Trgovac
; Counseling Service of the Constitutional Court of the Republic of Croatia, Zagreb, Croatia
Abstract
Der Ansicht des EGMR nach ist der Grundsatz der Subsidiarität eine der
grundlegenden Prinzipien, auf welchen sich das Kontrollesystem der Konvention stützt. Konkret beduetet das, dass der Mechanismus des durch die Konvention eingerichteten Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten den nationalen Systemen des Schutzes von Menschenrechten gegenüber subsidiär ist. Der Beitrag bespricht den
Zeitablauf, nach welchem alle Parteien des Gerichtsverfahrens die Wichtigkeit der Anwendung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, aber auch der Verfassung der Republik Kroatien in Verfahren vor ordentlichen Gerichten begreifen und akzeptieren sollten. Die Wichtigkeit dieser zwei Dokumente wird im Beitrag durch die Entscheidungen des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
konkretisiert, die durch ihre Rollen als Ausleger der Konvention, beziehungsweise der Verfassung, die Inhalte einzelner Verfassungs- und Konventionsrechte, Freiheiten, Gewährleistungen und Grundsätze klar definiert haben und somit den Wegweiser für einen besseren Schutz begründet haben. Die Vorteile der Hervorhebung von Verletzungen
der Konventions- und Verfassungrechte während des Verfahrens vor ordentlichen Gerichten sind unumstritten. Der Beitrag schlägt vor, dass das unumgänglich sein sollte, vor allem in Situationen, in welchen die Parteien mit ihren Ansprüchen schwieriger zu Gerichten dieser Instanzen kommen. Da sich die Autorinnen dieses Beitrags professionel mit dem Verfassungs- und Konventionsrecht beschäftigen, können sie die Praxis dieser Gerichte, insbesondere des Verfassungsgerichts, folgen. Dabei bemerkten sie, dass die Kriterien beider Gerichte für meritorische Entscheidungen in einzelner Rechtsaachen verschärft wurden. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des EGMR, in welchen der Grundsatz der Subsidiarität angewendet wurde. Die Verfassungklage und der Stellenwert der Verfassungsgerichtsbarkeit den ordentlichen Gerihctsverfahren gegenüber wird erklärt. Dabei wird betont, dass das Verfassungsgericht von Argumentierung ordentlicher Gerichtsbarkeit, welche in der früheren Verfassungsrechsprechung dominierte, auf
Verfassungargumentierung wechselte. In diesem Kontext bemerkt man, dass die verfassungs- und konventionsrechtliche Argumente immer noch ungenügend benutzt werden sowie auch dass die Verfassungsklage und die Beschwerden an den EGMR durch Berufungsgründe falsch argumentiert werden.
Keywords
Verfassungsgericht; EGMR; Konvention; Verfasssung; Grundsatz der Subsidiarität; Protokoll Nr. 15; Konventionsrecht; Verfassungsrecht; Verfassungsklage; Beschwerde an den EGMR; Argumentation
Hrčak ID:
219403
URI
Publication date:
8.4.2019.
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