Original scientific paper
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.2.1
EINFLUSS VON SANKTIONEN DES UNSICHERHEITSRATES AUF SCHUTZ FUNDAMENTALER MENSCHENRECHTE
Rutvica Rusan Novokmet
orcid.org/0000-0002-6235-1012
; Faculty of Law University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Abstract
Der Wendepunkt bei der Anwendung von Sanktionen des UN-Sicherheitsrates von an den Staat gerichteten allgemeinen Sanktionen zu den gezielten (klugen) Sanktionen, die direkt und ausschließlich an einzelne mit Terrorismus verbundenen Personen gerichtet sind, hat außer positiven auch negative Auswirkungen verursacht, welche die Gesetzmäßigkeit und Gerechtigkeit von gezielten Sanktionen in Frage
stellten. Wegen des Nichtvorhandenseins des entsprechenden Kontrollmechanismus im System der Vereinten Nationen, der den von Sanktionen betroffenen Personen wenigstens eine quasi-gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Sanktionsausschusses über die Setzung ihrer Namen auf die sog. Sanktionsliste bieten würde, ist es in der Praxis zur Verletzung ihrer Menschenrechte, wie des Rechtes zum Gerichtszugang, Rechtes auf ein faires Verfahren und Rechtes auf
wirkungsvolle Rechtsmittel, gekommen. In diesem Beitrag wird das Sanktionsregime des Sicherheitsrates im Kampf gegen Terrorismus, das durch Resolution 1267 (1999) eingeführt wurde, analysiert. Anschließend stellt man durch die relevante Rechtsprechung konkrete Verletzungen von Menschenrechten dar, zu denen es in der Praxis bei der Implementierung von Sanktionen des UN-Sicherheitsrates kommt.
Ebenfalls wird die Einführung des Rechtsinstituts des Ombudsmannes analysiert und der Erfolg von Reformen des Sanktionsregimes als Fortschritt auf dem Wege zu transparenter und wirkungsvollerem Kampf gegen Terrorismus bewertet.
Keywords
gezielte (kluge) Sanktionen des Sicherheitsrates; Sanktionsregime; Sanktionsausschuss; Schutz der Menschenrechte; Ombudsmann
Hrčak ID:
224475
URI
Publication date:
23.8.2019.
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