Original scientific paper
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.2.2
RECHTSFOLGEN DER UNGÜLTIGKEIT EINES DAUERHAFTEN VERTRAGS
Ivan Tot
orcid.org/0000-0002-9401-8986
; University of Zagreb, Faculty of Economics, Zagreb, Croatia
Abstract
Im kroatischen sowie auch im schweizerischen, österreichischen und
deutschem Recht hat Vertragsungültigkeit Wirkungen ex tunc. Eine der Rechtsfolgen der Vertragsungültigkeit ist die Restitutionspflicht, die entsteht, wenn eine der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei eine Leistung aus dem ungültigen Vertrag erbringt, wobei auf das schuldrechtliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien eines ungültigen Vertrags die Regeln über die Rückgabe des Erlangten ohne
rechtlichen Grund, beziehungsweise die Regeln über ungerechtfertigte Bereicherung, angewendet werden. Im schweizerischen, österreichischen und deutschen Recht gilt die Ansicht, dass in dauerhaften Schuldverhältnissen, bei denen die Erfüllung einer dauerhaften Verpflichtung schon zu Stande gekommen ist, die Wirkung der Vertragsungültigkeit ausschließlich für die Zukunft beschränkt wird. Dieser Ansicht nach tritt die Ungültigkeit eines dauerhaften Vertrags, beziehungswiese des Vertrags, durch den ein dauerhaftes Schuldverhältnis gegründet wurde, ex nunc ein, so dass es zur Rückabwicklung des dauerhaften Schuldverhältnisses nicht kommt. Der Beitrag analysiert diese Ansichten des schweizerischen, österreichischen und deutschen Rechts sowie auch die theoretischen Grundlagen, auf denen sie sich stützen. Es werden auch die Rechtsfolgen der Vertragsungültigkeit im kroatischen Recht, insbesondere die Restitutionspflicht, besprochen. Es wird geprüft, ob man auch im Rahmen des kroatischen Rechts die rechtsvergleichende Lösung über die Beschränkung der Ungültigkeit eines dauerhaften Vertrags möglicherweise de lege lata anwenden könnte oder sollte.
Keywords
dauerhaftes Schuldverhältnis; dauerhafter Vertrag; Vertragsungültigkeit; Restitutionspflicht
Hrčak ID:
224476
URI
Publication date:
23.8.2019.
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