Review article
https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.2.10
JUSTIZIELLER DIALOG IM LICHTE DES ZUSATZPROTOKOLLS NR. 16 DER EUROPÄISCHEN KONVENTION ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Bruna Žuber
orcid.org/0000-0003-1137-4561
; University of Ljubljana, Faculty of Law and Supreme Court of the Republic of Slovenia, Ljubljana, Slovenia
Špela Lovšin
; University of Ljubljana, Faculty of Law, Ljubljana, Slovenia
Abstract
Im Beitrag wird die Rechtsnatur des Zusatzprotokolls Nr. 16 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten besprochen, welcher am 1. August 2018 in Kraft trat. Mit dem Ziel der Verbesserung des justiziellen Dialogs zwischen dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und den höchsten nationalen Gerichten hat der Zusatzprotokoll Nr. 16 ermöglicht, dass sich die letztinstanzlichen nationalen Gerichte mit Fragen zur Auslegung der EMRK für ein Gutachten an den EGMR wenden können. Dieser Beitrag beinhaltet eine erschöpfende Analyse des Einflusses solchen Gutachtenverfahrens auf justiziellen Dialog. Ebenfalls stellt der Beitrag zwei Fälle gegen Slowenien vor dem EGMR
dar, die zeigen, dass die Möglichkeit der letztinstanzlichen Gerichte, sich an den EGMR für ein Gutachten anwenden zu können, die Feststellung einer Verletzung von Menschenrechten in Strasbourg verhindern könnten. Im Beitrag wird die Ansicht vertreten, dass der Zusatzprotokoll Nr. 16 sehr stark der Verbesserung des justiziellen Dialogs beigetragen hat, was gleichzeitig auch zum besseren Verständnis der vonseiten des EGMR ausgelegten Standards der EMRK beibringt. Dadurch kann man die Verletzung der Menschenrechte schon auf nationaler Ebene verhindern.
Keywords
justizieller Dialog; Zusatzprotokoll Nr. 16 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Gutachten; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Hrčak ID:
224545
URI
Publication date:
23.8.2019.
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