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Review article

https://doi.org/10.30925/zpfsr.40.3.7

RECHTSFOLGEN DER KONTROLLE VON REISEDOKUMENTEN DER PASSAGIERE IN FLUGHÄFEN – RECHTFERTIGUNG DER BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG

Željka Primorac orcid id orcid.org/0000-0002-9880-0369 ; University of Split, Faculty of Law, Split, Croatia


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page 1131-1148

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Abstract

Dieser Beitrag bespricht die rechtstheoretische Elaboration der Bekämpfung illegaler Migration von Flugzeugpassagieren (wobei besondere Betonung auf Staatsangehörige von Drittländern liegt), indem man auf die Modalitäten und Rechtsfolgen der Kontrolle der Gültigkeit und Glaubwürdigkeit der Reisedokumente von Passagieren gemäß den neuesten Beschlüssen des Schengen-Besitzstandes
hinweist und die Rolle des Luftfahrtunternehmens beim Schutz der äußeren Grenzen der EU bewertet. Es wird auf die unzureichende Regulierung der Begriffe „unzureichende Reiseunterlagen“ und „erforderliche Reisedokumente“ hingewiesen, indem man die Rechtswirkungen des Besitzens und des Vorzeigens von unzureichenden
Reiseunterlagen als berechtigten Grund für Beförderungsverweigerung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und den Auslegungen der genannten Verordnung laut Beschlüssen der Leitlinien aus dem Jahr 2016 untersucht. In diesem Zusammenhang ist es das Ziel dieses Beitrags, auf aktuelle Änderungen bezüglich des privatrechtlichen Schutzes von Passagieren gemäß den gültigen europäischen
Beschlüssen und des neuesten Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (C-584/18) hinsichtlich der Auslegungen mancher europäischen Vorschriften, welche an diese Problematik angewandt werden (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Verordnung (EU) Nr. 2016/399), hinzuweisen. Abschließend werden die Verpflichtungen des
Luftfahrtunternehmens, die Geldstrafen im Falle des Transports der Passagiere ohne erforderliche Reiseunterlagen zu bezahlen, analysiert. Diesbezüglich werden Lösungen de lege ferenda vorgeschlagen.

Keywords

Kontrolle der Reisedokumente; Flughäfen; Beförderungsverweigerung

Hrčak ID:

233532

URI

https://hrcak.srce.hr/233532

Publication date:

24.1.2020.

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