Original scientific paper
https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.2.2
REZEPTION DES RÖMISCHEN RECHTS IN GLAGOLITISCHER SCHRIFT: NOTARIELLE NIEDERSCHRIFT AUS DEM JAHR 1621 ZUM SCHIEDSVERFAHREN DAS IN EINKLANG MIT RÖMISCHEN RECHT (QUELLE, SCHIEDSVERFAHRENSDURCHFÜHRUNG, WAHL DES SCHIEDSRICHTERS UND STREITIGKEIT) IN MOSCHTSCHENIZ DURCHGEFÜHRT WURDE
Ivan Milotić
orcid.org/0000-0002-6766-8609
; Faculty of Law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Abstract
Die glagolitische Niederschrift des heimischen Notars und Kanonikers Petar Lazarić zur Beilegung einer privaten Teilungsstreitigkeit zwischen zwei Anwohner im Schiedsverfahren entstammt aus dem Jahr 1621. Erfasst sowohl in glagolitischer Schrift, als auch in kroatischer Sprache, umfasst die Urkunde wertvolle kroatisierte lateinische (in wenigem Maße italienische) rechtstechinsche Benennungen und Grundsätze, Begriffe und Institute, die im außergerichtlichen Schiedsverfahren
konsequent und in Einklang mit dem römischen Recht angewendet wurden. Alle wesentliche Rechtsbestandteile dieser diplomatischen Quelle wiederspiegeln die Tradition des römischen Rechts und ius commune. Vor diesem Hintergrund befassen sich zwei aufeinander folgende Beiträge mit auschlaggebenden Instituten die im
Schiedsverfahren angewendet wurden. Der Autor setzt sich mit prozeduralen und materiellrechtlichen Instituten im Zusammenhang zu römischen und kanonischen Rechtsquellen auseinander. Darüber hinaus analysiert er diese diplomatische Quelle in Verbindung zu zwei weiteren Rechtszeugnissen die in Moschtscheniz in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts entstanden sind und somit stark von der römischen
Rechtstradition ausgeprägt sind: Statut aus Moschtscheniz aus 1637 und Lauran-Moschtscheniz Abgrenzung aus 1646.
Keywords
Moschtscheniz; Schiedsverfahren; Zwangsschiedsverfahren; Teilungsstreitigkeit; Schiedsspruch; römisches Recht; kanonisches Recht; ius commune
Hrčak ID:
244112
URI
Publication date:
24.9.2020.
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