Review article
https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.2.7
RECHTSGESCHICHTLICHER ÜBERBLICK VON DER NORMUNGSENTWICKLUNG DES BITTLEIHENS IM KROATISCHEN RECHT
Jelena Kasap
orcid.org/0000-0002-8182-7493
; Faculty of Law, Josip Juraj Strossmayer University of Osijek, Osijek, Croatia
Višnja Lachner
; Faculty of Law, Josip Juraj Strossmayer University of Osijek, Osijek, Croatia
Abstract
Oft werden die schuldrechtlichen Institute Bittleihen, bzw. Precarium und Leihe in der Alltagssprache aber auch im rechtlichen Kontext gleichgestellt, wobei Rückforderung als einzelner Unterscheidungspunkt hervorgehoben wird. Trotz Meinung von Rechtstheoretikern, dass die Rechtswirkung des Bittleihens durch Anwendung der Leihvorschriften geltend gemacht werden kann, haben einige der zeitgenössischen Kodifikationen des bürgerlichen Rechts versäumt, das Bittleihen als eigenständiges Rechtsinstitut zu regeln. Ungeachtet dessen habe der kroatische Gesetzgeber, geprägt vom ABGB, im kroatischen Gebiet das Bittleihen durch eine Gesetzesbestimmung als Norm überarbeitet und als Unterbegriff des Leihvertrags definiert.
Da in der Praxis selten auf Bittleihen zurückgegriffen wird, und, darüber hinaus, im Rahmen der modernen Theorie des bürgerlichen Rechts dafür kaum Interesse vorhanden ist, bestehen weiterhin viele Unklarheiten in Bezug auf dessen Geltung und Tragweite. Anhand einer vergleichenden Analyse der Rechtstheorie und ausländischer Gesetzgebung, die als Modell für den kroatischen gestezlichen Rahmen gedient hat, werden die Besonderheiten des Bittleihens und Fälle in denen die Anwendung dieses Instituts besonders opportun wäre, aufgezeigt. Trotz Ähnlichkeiten zwischen diesen Rechtsinstituten wird auf die Bedeutung eines jeden Rechtsinstituts hingewiesen. In Anbetracht der Untescheidungspunkte der Institute wird schlussgefolgert, dass beide besondere Zwecke bewirken, sowie praktische Geltung und Tragweite im kroatischen Recht erfahren haben.
Keywords
Precarium; Bittleihen; Leihe; Rückforderung; ABGB
Hrčak ID:
244133
URI
Publication date:
24.9.2020.
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