Original scientific paper
https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.3.1
REZEPTION DES RÖMISCHEN RECHTS IN GLAGOLITISCHER SCHRIFT: NOTARIELLE NIEDERSCHRIFT AUS DEM JAHR 1621 ZUM SCHIEDSVERFAHREN DAS IN EINKLANG MIT RÖMISCHEM RECHT IN MOSCHTSCHENIZ DURCHGEFÜHRT WURDE (STREITIGKEITSBEILEGUNG)
Ivan Milotić
orcid.org/0000-0002-6766-8609
; Faculty of Law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Abstract
Die glagolitische Niederschrift des heimischen Notars und Kanonikers Petar Lazarić zur Beilegung einer privaten Teilungsstreitigkeit zwischen zwei Anwohnern im Schiedsverfahren entstammt aus dem Jahr 1621. Erfasst sowohl in glagolitischer Schrift, als auch in kroatischer Sprache, umfasst die Urkunde wertvolle kroatisierte
lateinische (in wenigem Maße italienische) rechtstechinsche Benennungen und Grundsätze, Begriffe und Institute, die im außergerichtlichen Schiedsverfahren konsequent und in Einklang mit dem römischen Recht angewendet wurden. Alle wesentliche Rechtsbestandteile dieser diplomatischen Quelle wiederspiegeln die Tradition des römischen Rechts und ius commune. Vor diesem Hintergrund befassen sich zwei aufeinander folgende Beiträge (der vorliegende und der zweite in folgender Ausgabe) mit auschlaggebenden Instituten die im Schiedsverfahren angewendet wurden. Der Autor setzt sich mit prozeduralen und materiellrechtlichen Instituten im Zusammenhang zu römischen und kanonischen Rechtsquellen auseinander. Darüber hinaus analysiert er diese diplomatische Quelle in Verbindung zu zwei weiteren Rechtszeugnissen die in Moschtscheniz in der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts entstanden sind und somit stark von der römischen Rechtstradition ausgeprägt sind: Statut aus Moschtscheniz aus 1637 und Lovran-Moschtscheniz Abgrenzung aus 1646.
Keywords
Moschtscheniz; Schiedsverfahre; Zwangsschiedsverfahre; Teilungsstreitigkeit; Schiedsspruch; römisches Recht, kanonisches Recht; ius commune
Hrčak ID:
250820
URI
Publication date:
17.1.2021.
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