Review article
https://doi.org/10.30925/zpfsr.41.3.5
BEHINDERTENRECHTSKONVENTION UND GESCHÄFTSFÄHIGKEIT DER MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG – DIE NEUSTEN HERAUSFORDERUNGEN
Sandra Fabijanić Gagro
orcid.org/0000-0003-3992-8618
; University of Rijeka, Faculty of Law, Rijeka, Croatia
Marissabell Škorić
orcid.org/0000-0003-0627-3651
; University of Rijeka, Faculty of Law, Rijeka, Croatia
Abstract
Das erste völkerrechtliche Instrument im Bereich des Menschenrechtsschutzes das im 21. Jahrhundert verabschiedet wurde ist die Behindertenrechtskonvention. Die Konvention verpflichtet ihre Parteien jene Umstände zu schaffen, welche Menschen mit geistiger Behinderung ihre Rechte, Willen und Neigungen geltend
zu machen ermöglichen, und zwar auf gleicher Grundlage wie allen anderen Gesellschaftsmitgliedern. Dieser Beitrag ist in zwei Teile gegliedert: im ersten wird der neue Begriff der Geschäftsfähigkeit nach Maßgabe Art. 12 der Konvention aufgezeigt, in welchem die Rolle des Staates aus der Perspektive der übernommenen Pflichten der Realisierung einer schnellen und wirkungsvollen Änderung des Zugangs zum Schutz der Behindertenrechte, und des Voranschreitens von stellvertretender zur unterstützen Entscheidungsfindung. Der zweite Teil befasst sich mit der Auslegung und Anwendung des Art. 12 in Konventionsstaaten. Ausgehend von den Berichten
einzelner Staaten zur Implementierung des Art. 12 und Ansichten und Empfehlungen des Ausschusses für den Schutz von Behinderten wird auf die Herausforderungen, mit welchen sich die Staaten auseinandersetzen müssen, hingewiesen und darüber hinaus erläutert, mit welchem Erfolg die Staaten die Konventionsforderungen erfüllen.
Keywords
Behindertenrechtskonvention; Personen mit geistiger Behinderung; Geschäftsfähigkeit; stellvertretende Entscheidungsfindung; unterstützte Entscheidungsfindung
Hrčak ID:
250884
URI
Publication date:
17.1.2021.
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