Professional paper
Die Haftpflichtversicherung für Vorstände, Aufsichtsräte und Prokuristen von Handelsgesellschaften
Hrvoje Vojković
; Croatia osiguranje d.d., Zagreb, Croatia
Abstract
Die Berufshaftpflichtversicherung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Prokuristen von Handelsgesellschaften stellt eine verhältnismäßig neue Erscheinung im rechtlichen und wirtschaftlichen Leben dar. Obwohl die die Haftpflicht des genannten Personenkreises begründende Vorschrift noch 1993 verabschiedet wurde, erschließt sich für das entsprechende Versicherungsprodukt erst jetzt allmählich eine Marktnische. Auch wenn keine erhebliche Rechtsprechung aufgrund von Schadenersatzforderungen seitens durch Unterlassungen von Vorständen oder Aufsichtsräten geschädigten Handelsgesellschaften, Aktionären und Gläubigern vorliegt, sind wir der Auffassung, dass diese Art von Versicherung schon als Schutz für das persönliche Vermögen von Führungskräften und vor allem wegen der einfacheren Einbringlichkeit von Forderungen für die Geschädigten willkommen ist. Bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung allgemein und der Haftpflichtversicherung von Vorständen, Aufsichtsräten und Prokuristen von Handelsgesellschaften im Besonderen ist wichtig, dass zugleich das öffentliche wie auch das private Interesse gewahrt werden. Außerdem wirkt sich diese Art von Berufshaftpflichtversicherung positiv und stimulierend auf das gesamte geschäftliche Umfeld aus, indem es zu einer verbesserten operativen Leistungsfähigkeit beiträgt, was rückwirkend wiederum die berufliche Haftung stärkt.
Keywords
Haftpflichtversicherung; Haftpflicht von Vorständen; Haftpflicht des Aufsichtsrates; Haftpflicht des Prokuristen; Haftpflicht im Innenverhältnis; Haftpflicht im Außenverhältnis
Hrčak ID:
24960
URI
Publication date:
22.6.2008.
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