Preliminary communication
EINSCHRANKUNG VON FREIHEITEN UND RECHTEN FUR MENSCHEN UND BURGER IN ZEITEN DES NOTSTANDS
Jasna Omejec
; Faculty of Law, Zagreb
Abstract
In Zeiten des Notstands wird die Rechtsherrschaft zur
Sicherung von Gesellschaftsordnung und Legalitatsgrundsatz
vorObergehend aufšer Kraft gesetzt. /n Kroatien sowie in vielen
anderen Landern sind die Zustandigkeiten, die in solchen
Situationen der Exekutive zufallen, verfassungsrechtlich verankert.
In Kroatien dauert der Notstand seit den letzten vier Jahren.
Gema~ der Verfassung hat der Staatsprasident das Recht,
Notverordnungen zu erlassen und aufšerordentliche Ma~nahmen
einzuleiten. Er verfOgt Ober diese Befugnisse in Zeiten des Kriegszustands,
in Zeiten der unmittelbaren Gefahr fur den Bestand und
die Unabhangigkeit des Landes bzw. in Situationen, in denen die
Staatsorgane an der regelma~igen AusObung ihrer verfassungsma~
igen Aufgaben und Pflichten gehindert sind. In so/chen
Zeiten ist der Staatsprasident unmittelbar aufgrund der Verfassung
zur Suspendierung der Rechtsherrschaft berechtigt.
Gleichzeitig steht dem Parlament - oder aber dem Staatsprasidenten,
sofern die Einberufung einer Parlamentssitzung nicht
moglich ist - die aufšerorderrtliche Ermachtigung zu, die in der
Verfassung verankerten Freiheiten und Rechte der BOrger einzuschranken,
Der Verfasser vergleicht die Regelung des Notstands,
die in der kroatischen Verfassung vorgesehen ist, mit den
entsprechenden Regelungen in den Verfassungen Frankreichs,
Spaniens und Portugal s und versucht, folgende Fragen zu beantworten:
Sind die Schritte des kroatischen Staatsprasidenten
notwendig, um die Gesellschaftsordnung in diesen Zeiten des
Notstands zu bewahren oder zu schOtzen? La~t er sich bei
seinen Matsnahrnen von Sachkenntis und Umsicht leiten, um
gro~eren Schaden vorzubeugen, als jene es waren, die durch
vernOnftige Ma~nahmen verhindert werden sollten?
Keywords
Hrčak ID:
32147
URI
Publication date:
1.3.1996.
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