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Review article

Das Bewertungssystem im deutschen Steuerrecht

Nikola Mijatović ; Faculty of law, University of Zagreb, Zagreb, Croaita


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page 97-124

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Abstract

Vermögenssteuern sind Steuerarten, bei denen meist der Wert eines Vermögens als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt wird. Da sich der Wert des Vermögens nicht immer nach Marktkriterien ermitteln lässt, ist es erforderlich, diesen zu bewerten. In Deutschland ist das entsprechende Bewertungssystem durch das Bewertungsgesetz geregelt, das allgemeine und besondere Vorschriften zur Bewertung enthält. Sondervorschriften zur Bewertung sind auch in anderen einschlägigen Gesetzen zu finden (z. B. im Einkommensteuergesetz). Als Gegenstand der Bewertung bestimmt das Gesetz die wirtschaftliche Einheit. Dabei werden das Vermögen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Grundvermögen und Betriebsvermögen unterschieden. Als Vermögensbewertungsmaßstäbe gelten der gemeine Wert und Nebenwerte, Teilwert und Steuerbilanzwert sowie Ertragswert. Als Wert, der die Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuerarten bildet, wird der Einheitswert bestimmt. Trotz positiven Urteilen über das deutsche Bewertungssystem, das die Voraussetzungen für einen gleichmäßigen und objektiven Wertansatz beim Besteuerungsgegenstand schafft, wird beanstandet, dass die Bewertungsgrundlage in lediglich modifizierten Angaben aus den Jahren 1964 beziehungsweise 1935 besteht.

Keywords

wirtschaftliche Einheit; Bewertungsmaßstäbe; Einheitswert

Hrčak ID:

32728

URI

https://hrcak.srce.hr/32728

Publication date:

26.2.2009.

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