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Original scientific paper

Matija Berljak ; Catholic Faculty of Theology, University of Zagreb, Zagreb, Croatia


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page 290-299

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Abstract

In diesem Artikel »Der rechtliche Standpunkt der Stiftung von Maria Theresia für die älteste Bildungsinstitution der Mädchen« (die Urkunde stammt vom 14. 11, 1977) wird der rechtliche Standpunkt der genannten Stiftung behandelt. Mit dieser Stiftung werden bei den Ursulinen in Varaždin acht Plätze für die Ausbildung der Mädchen und für die fortdauernde Hilfe in der Aufrechterhaltung der Häuser gegründet. Aufgrund der Analyse dieser Urkunde schliesst der Autor, dass diese »pia causa« eine echte »Institution« im modernen Sinne war. Trotzdem ist diese Gleichstellung inadequat, will unser Verständnis der »Institution« dem älteren nicht entspricht. Maria Teresia hat nicht für notwendig gehalten, noch eine Urkunde heranzugeben, in der sie dann diese zweifache Stiftung als Rechtsperson hätte anerkennen sollen. Wichtig war es eine Stiftung mit einem karitativen Ziel zu gründen und sie dann mit den notwendigen Mittel zur Aufrechterhaltung zu versichern. Eine solche Institution wurde als ein selbständiges Rechtssubjekt angesehen.

Keywords

Hrčak ID:

34144

URI

https://hrcak.srce.hr/34144

Publication date:

20.3.1979.

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