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Review article

Das Zentrum für Sozialfürsorge als Partei und Streitgenosse (Intervenient) in Status- und Unterhaltssachen

Slađana Aras ; Faculty of law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia


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page 473-527

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Abstract

Das Ziel dieser Arbeit ist die Analyse der Beteiligung des Zentrums für Sozialfürsorge als Partei und Streitgenosse (Intervenient) in besonderen vom Familiengesetz geregelten Zivilprozessen (Status- und Unterhaltssachen). Zunächst werden im Rahmen der historischen Betrachtung die oben genannten Rollen des Zentrums nach dem früheren Familienrecht der jugoslawischen Republiken und Provinzen analysiert, wobei das Hauptaugenmerk auf dem ehemaligen kroatischen Gesetz über Ehe und Familienverhältnisse liegt. In diesem Kontext erörtert die Autorin die Problematik der Partei- und Prozessfähigkeit sowie der Prozesslegitimation des Zentrums als Partei im Zivilprozess. Des Weiteren wird erörtert, welche Rechtswirkungen ein Urteil gegenüber dem Zentrum entfalten kann, wenn dieses als Partei den betreffenden Prozess angestrengt hat, sowie was dies für die Frage der Prozesskosten bedeutet. Im zentralen Teil des Beitrags übt die Autorin Kritik an der herkömmlichen Auffassung der Rechtslehre, wonach das Zentrum ein einzigartiger Typ von Nebenkläger ist, wenn es sich im Einklang mit der Bestimmung des § 274 Abs. 2 FamG als Partei „dem Verfahren anschließt“, und trägt Dikas Meinung vom Zentrum als einem Intervenienten mit der rechtlichen Position einer selbstständigen Partei vor. Es wird versucht, die Rechtslage des Zentrums im Einklang mit der erwähnten Bestimmung unter Berücksichtigung seiner Befugnisse und Aufgaben in besonderen Zivilprozessen zu klären. Die Autorin untersucht die rechtliche Situation des Zentrums für Sozialfürsorge als Nebenintervenienten sui generis und vergleicht diese mit seiner Position, wenn es sich als Partei „dem Prozess anschließt“. Im Zusammenhang damit werden die gerichtliche Ladung des Zentrums, seine Intervention im Verfahren, die Pflichten des Gerichts und die Befugnisse des Zentrums nach der Intervention, die Wirkung des Urteils gegenüber dem Zentrum sowie die Frage der Verfahrenskosten bearbeitet. Diesbezüglich macht die Autorin auf einige unpräzise und vage Regelungen zur Intervention des Zentrums für Sozialfürsorge als Partei und als Nebenintervenient in besonderen Zivilprozessen aufmerksam. Im letzten Teil der Arbeit werden die Prozessfolgen eines Verstoßes gegen die Zustellungsregeln an das Zentrum als Partei und Nebenintervenienten im Verfahren behandelt.

Keywords

Zentrum für Sozialfürsorge; Partei; , Nebenintervenient; Zivilprozess

Hrčak ID:

35527

URI

https://hrcak.srce.hr/35527

Publication date:

20.4.2009.

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