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Review article

Juristische Aspekte der Eisenbahnkonzessionen im Königreich Kroatien und Slavonien zwischen 1848 und 1918

Ivan Kosnica ; Faculty of law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia


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page 861-892

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Abstract

Die ersten Eisenbahnen im Königreich Kroatien und Slavonien wurden nach dem Konzessionsmodell gebaut. Mit dem Kroatisch-ungarischen Ausgleich im Jahre 1868 kommt es in dieser Hinsicht zu Veränderungen, weil nun der Eisenbahnbau vom Staat übernommen wurde. Von 1880 bis zum Ende des Betrachtungszeitraums werden Eisenbahnen wieder von Privaten auf der Grundlage von Konzessionen gebaut. Die Konzession wurde in der Regel vom Herrscher vergeben. Eine Ausnahme bildeten die weniger bedeutenden Lokalbahnen, für deren Bewilligung der ungarische Minister für öffentliche Arbeiten und Kommunikation bzw. ab 1889 der Handelsminister zuständig war. Das Verfahren war in zwei Abschnitte gegliedert, das Vorverfahren und die Einholung der Sonderbewilligung. Die Konzession wurde durch eine besonders gestaltete Sonderbewilligung vergeben. Mit der Konzession erhielt der Konzessionär das Recht, die Eisenbahn zu bauen, die Eigentümer der erforderlichen Grundstücke zu enteignen, den Eisenbahntransport durchzuführen und diese Leistung zu berechnen. Seine Leistungen hatte er im allgemeinen Interesse auszuüben, in der Regel war er verpflichtet, die Post abzufertigen, und es waren auch Sonderpflichten in Bezug auf das Militär postuliert. Der Konzedent hatte das Recht, die Konzession zu vergeben, er hatte wesentlichen Einfluss auf den Tarif, und nach Ablauf der Konzession erwarb er die Eigentumsrechte an der Eisenbahn. Die Aufsicht über die privaten Eisenbahnen oblag bis zur Unterzeichnung des Ausgleichs den für die Aufgaben der Eisenbahnen zuständigen Ministerien in Wien sowie der Generalinspektion, nach dem Ausgleich ging die Aufsicht auf das Ministerium für öffentliche Arbeiten und Kommunikation beziehungsweise das Handelsministerium und die Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffswesen beziehungsweise die Königlich ungarische Generalinspektion für Eisenbahnen und Schiffswesen über. Streitigkeiten im Bereich der Privateisenbahnen wurden in der Regel von den Verwaltungsbehörden beschieden, deren Zuständigkeit erst 1896 mit Errichtung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutend eingeschränkt wurde. Die Konzession erlosch nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes, durch Auflösung des Konzessionärs, Entzug oder Verkauf.

Keywords

Konzession; Bewilligung; Eisenbahnen; Königreich Kroatien und Slavonien; Rechtsgeschichte

Hrčak ID:

55003

URI

https://hrcak.srce.hr/55003

Publication date:

28.6.2010.

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