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Review article

Das Verbrechen der Vergewaltigung in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofes für das Ehemalige Jugoslawien und Des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda

Sandra Fabijanić Gagro ; Faculty of law, University of Rijeka, Rijeka, Croatia


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page 1309-1334

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Abstract

Obwohl Frauen an bewaffneten Konflikten auch als Soldatinnen mitwirken, sind sie dennoch in der überwiegenden Zahl Opfer. Gewalt gegen Frauen in Kriegszeiten ist nicht nur ein Akt sexueller Gewalt, sondern auch eine Methode der Kriegsführung, ein Instrument der Rache und Demütigung, durch das nicht nur Missachtung gegenüber den Frauen, sondern auch gegenüber ihren männlichen Partnern und sogar der Nation, der sie angehören, demonstriert wird. Die Tätigkeit und Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (im Folgenden: ICTY) sowie des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda (im Folgenden: ICTR) machen die offenkundige Tatsache deutlich, dass das Verbrechen der Vergewaltigung nicht mehr allein unter die Zuständigkeit der innerstaatlichen Gesetzgebung fällt, sondern als internationales Verbrechen erkannt und anerkannt wurde, sodass es im Zusammenhang des Verbrechens gegen die Menschlichkeit, des Kriegsverbrechens und – sofern das Merkmal der mens rea erfüllt ist – sogar des Völkermords zu betrachten ist. Die Tatsache, dass viele Frauen unter dem Einfluss traditioneller patriarchalischer und strenger religiöser Systeme nicht zugeben wollen, was ihnen widerfahren ist, ist bemerkenswert und erschreckend zugleich. In vielen Fällen ist es für die vergewaltigte Frau eine Schande, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein.

Keywords

bewaffnete Konflikte; Vergewaltigung; Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien; Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Kriegsverbrechen; Verbrechen des Völkermords

Hrčak ID:

62994

URI

https://hrcak.srce.hr/62994

Publication date:

21.12.2010.

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