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Preliminary communication

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – ein neuer Ansatz zum Verständnis der Rechte von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen

Aleksandra Korać Graovac ; Faculty of law, University of Zagreb, Zagreb, Croatia
Anica Čulo ; Faculty of law, University of Osijek, Osijek, Croatia


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page 65-109

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Abstract

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen führt auf internationaler Ebene einen neuen Ansatz bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen ein und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu Veränderungen sowohl in rechtlicher als auch in politischer Hinsicht. In vorliegendem Beitrag stellen die Autorinnen ausgewählte Rechte aus dem Übereinkommen dar, die für den Schutz der Menschenrechte von Personen, denen die Geschäftsunfähigkeit entzogen wurde (die zu den Menschen mit Behinderungen zählen), wesentlich sind: das Recht auf Leben, Gleichheit vor dem Gesetz und Zugang zur Justiz, Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, Achtung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit, Einbeziehung in die Gemeinschaft, Achtung der Privatsphäre, der Wohnung und der Familie, Bildung, Gesundheit, Habilitation und Rehabilitation, Arbeit, Beschäftigung und angemessenen Lebensstandard sowie Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben. All diese Rechte sind im Zusammenhang mit der Nichtdiskriminierung zu sehen, was sich bei Vorliegen spezifischer funktioneller Schwierigkeiten von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen problematisch gestalten kann. Kurz wird das Umsetzungssystem vorgestellt, das die Möglichkeit der Mitteilungen an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorsieht.
Veränderungen auf der gesetzgeberischen Ebene in der Republik Kroatien werden auch durch zwei Dokumente politischer Art angekündigt, die Nationale Strategie für die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen sowie das Nationale Programm zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte von 2008 bis 2011. Die familienrechtliche Gesetzgebung beurteilen die Autorinnen als veraltet, da sie auf dem traditionellen Modell der Vormundschaft beruht. Ihre Analyse führt zu dem offenkundigen Schluss, dass sie im Widerspruch zu den Bestimmungen des Übereinkommens steht und schnell, aber vorsichtig geändert werden sollte. Zu einem besseren Einblick in die kroatischen Verhältnisse auf der Umsetzungsebene trägt auch die kurze Darstellung einer Untersuchung zur Anwendung des Instituts des Entzugs der Geschäftsfähigkeit und der Vormundschaft aus dem Jahr 2007 bei.
Abschließend werden Vorschläge de lege ferenda vorgetragen, wobei unterstrichen wird, dass diese Reform mit einer Reform der schuldrechtlichen Bestimmungen zur Vertretung abgeglichen sein muss.

Keywords

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung; Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen; Menschenrechte; Vormundschaft; , Entzug der Geschäftsfähigkeit

Hrčak ID:

65250

URI

https://hrcak.srce.hr/65250

Publication date:

22.2.2011.

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