Review article
Befristeter Arbeitsvertrag als atypischer Vertrag
Boris Buklijaš
Abstract
Unbestrittenermaßen gibt es Fälle, die ihrer Natur nach die Notwendigkeit voraussetzen, befristete Arbeitsverträge zu schließen, denn offensichtlich bestehen Tätigkeiten, die augenscheinlich nur innerhalb einer begrenzten Zeit (z.B. Saisonarbeiten) erledigt werden können oder mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses enden. Aus diesem Grund bilden die Verträge dieser Art eine Ausnahme von der Regel, dass Arbeitsverträge hauptsächlich auf unbestimmte Zeit geschlossen werden und sie daher ihrem Charakter nach atypische arbeitsrechtliche Verträge darstellen. Unter den gegenwärtigen Lebens- und Arbeitsvoraussetzungen infolge der gesellschaftlichen Globalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen wächst die Zahl befristeter Arbeitsverträge, und zwar auch in jenen Rechtssystemen, in denen rigorose gesetzliche Rahmen für ihre Anwendung traditionell festgelegt waren. Das bestätigt auch die vergleichende Analyse in den einzelnen europäischen Ländern und der EU, wo Bestrebungen unternommen werden, die Anwendung befristeter Arbeitsverträge lediglich auf Fälle einzuschränken, in denen dies tatsächlich unumgänglich ist, oder wenn solche Verträge den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber optimal entsprechen. Doch in Wirklichkeit erreicht neuerdings die Zahl der Verträge dieser Art nicht nur die typischen, auf bestimmte Zeit geschlossenen Verträge, sondern übertrifft sie sogar. Diese Verträge destruieren allerdings in immer stärkerem Maß das typische auf unbestimmte Zeit geschlossene Arbeitsverhältnis, so dass die einstige Ausnahme immer häufiger zur Regel wird.
Keywords
Arbeitsvertrag; atypischer Vertrag; Arbeitsrecht
Hrčak ID:
5132
URI
Publication date:
20.2.2006.
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