Izvorni znanstveni članak
Zeugenbeweis im kroatischen Streitverfahren
Mihajlo Dika
Sažetak
Im folgenden Artikel wird der Versuch unternommen, unter Berücksichtigung gewisser geschichtlicher und vergleichender Aspekte eine eingehende Erörterung des Instituts des Zeugen im kroatischen Zivilprozessrecht nach der Regelung der Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2003 anzustellen. So wird der Begriff des Beweismittels bestimmt, die Pflichten des Zeugen festgehalten, die Frage der Zeugnisfähigkeit sowie die Frage der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zeugen erörtert und die Vor- und Nachteile der Tatsachenermittlung durch die Vernehmung der Zeugen analysiert. Weiterhin werden das Zeugnisverbot, das Recht des Zeugen, das Zeugnis bzw. die Antwort auf einzelne Fragen zu verweigern, sowie die Art der Beurteilung der Gründe für die Zeugnisbefreiung behandelt. Weiterhin wird die Prozedur der Zeugenbenennung, Zeugenladung und Zeugenvernehmung erläutert. Ferner wird das Institut des Zeugeneides problematisiert. Den Sanktionen gegen den Zeugen, der seine Pflichten nicht oder nicht pflichtgemäß erfüllt, aber auch dem Anspruch des Zeugen auf Zeugenentschädigung wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Abschließend wird die prinzipielle Übereinstimmung der Regelung dieses Instituts mit den Bedürfnissen der Praxis und mit der Regelung in anderen Ländern der kontinentaleuropäischen Rechtstradition eingeräumt, wobei jedoch auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die geltenden Einschränkungen in der Anwendung des Zeugenbeweises und die Art des Sanktionierens der Rechtsvorschriften, durch die sie geregelt werden, zu überprüfen; es wird außerdem die Überlebtheit des Instituts des Eides hervorgehoben und für eine Novellierung der Vorschriften über die Zeugenentschädigung plädiert, insbesondere vom Aspekt des Umstandes aus, dass die Zeugnispflicht eine öffentliche Bürgerspflicht und nicht die Erfüllung einer bürgerlichrechtlichen Verpflichtung den Parteien gegenüber darstellt; hervorgehoben wird unter anderem die Notwendigkeit der Verschärfung der koerzitiven Maßnahmen gegen die Zeugen zwecks besserer allgemeiner Disziplin in der Erfüllung der Zeugnispflicht. Am Ende wird festgestellt, dass im Rahmen der allgemeinen Tendenz der Aufgabe des Unmittelbarkeitsprinzips und somit auch der freien Beweiswürdigung der echte Wert und die Verwendbarkeit des Zeugen als Beweismittel in Frage gestellt werden.
Ključne riječi
Hrčak ID:
5120
URI
Datum izdavanja:
20.4.2006.
Posjeta: 16.147 *