Izvorni znanstveni članak
Das Regime des European Telecommunications Standards Institute – ETSI: Grundsätze, Anwendbares Recht und die Wirkung der ETSI gegenüber abgegebenen Erklärungen
Joseph Straus
; Sveučilište u Ljubljani; naslovni profesor Universität München; Marshall B. Coyne gostujući profesor na George Washington University Law School Washington D.C.; Direktor Emeritus, Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, M
Sažetak
Um die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien äußerst wichtige Interoperabilität sicherzustellen, hat die Europäische Kommission im Grünbuch zu Standards im Jahre 1988 u.a. die Gründung einer europäischen Standardisierungsorganisation empfohlen. Diese sollte für Standards in diesem Bereich sorgen, aber privatwirtschaftlich organisiert sein. Das auf diese Empfehlung ins Leben gerufene, dem französischen Recht unterstehende European Telecommunications Standards Institute (ETSI) mit Sitz in Sophia Antipolis Valbonne, Frankreich, sorgt seitdem mit Hilfe seiner Statutes, Rules of Procedure and IPR Policy Regeln dafür, dass zu europäischen Standards nur solche patentierte Technologien werden können (essentielle Patente), deren Inhaber vorab unwiderruflich und verbindlich erklären, dass sie die von ihnen als standardessentiell bezeichneten Patente jedermann zu sog. FRAND Bedingungen (fair, reasonable and non-discriminatory) lizenzieren werden. Das rechtliche Instrumentarium von ETSI sorgt dafür, dass im Falle, dass solche Erklärungen verweigert werden, die fragliche (patentierte) Technologie nicht zum Standard werden kann.
Der Beitrag erklärt die Hintergründe der Entstehung von ETSI, die wesentlichsten rechtlichen Grundsätze, die der Abgabe von verbindlichen, unwiderruflichen Lizenzierungserklärungen zugrunde liegen und analysiert deren Wirkungen im Lichte des anwendbaren französischen Schuldrechts. Dabei wird detailiert auf das Zustandekommen und die Wirkung der dem französischen Recht eigenen Rechtsfigur eines "stipulation pour autrui", sowie die im französischen Schuldrecht geltenden Auslegungsgrundsätze eingegangen. Analysiert werden schließlich die Folgen eines "stipulation pour autrui" für das wirksame Zustandekommen eines Lizenzvertrages.
Ključne riječi
European Telecommunications Standards Institute – ETSI; Wettbewerbsrecht; Lizenzierungserklärung; FRAND Bedingungen
Hrčak ID:
93094
URI
Datum izdavanja:
3.5.2012.
Posjeta: 1.991 *