Izvorni znanstveni članak
VÖLKERRECHTLICHER TIERSCHUTZ
Nikola Visković
; Pravni fakultet, Split
Sažetak
Unzureichender Tierschutz (von wilden, Wirtschafts-, Haus- , Labor- und anderen Tieren) hatte in den nationalen Rechtssystemen die verabschiedung einer Reihe von Konventionen und Akten als Folge, die helfen sollten, das Standardniveau des Rechtsschutyes einzelner Tierkategorien zu erhöhen.
Der Autor stellt den grundlegenden Inhalt der wichtigsten internationalen Konventionen und anderer Akten dar, die sich auf den Tierschutz beziehen. Der Überblick enthält unter anderen: Die internationale Vögelschutzkonvention(1950), Die europäische Konvention über Tierschutz im internationalen Verkehr (1968), Die ramsarer Konvention über Sümpfe (1971), Die Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten der wilden Pflanzen und Tierwelt (1973), Die europäische Konvention überFarmtierschutz (1976), Die Berner Konvention über die Bewahrung der Migrationsarten von wilden Schlachttieren (1979), Die europäische Konvention über den Schutz von zu Versuchs- und anderen wissenschaftlichen Zwecken benutzten Wirbeltieren (1986), und andere.
Der Autor zieht die Eigenschaften des Rechtstierschutzes in Betracht. Er behauptet, dieser Schutz sei ungleichmässig und "ungerecht" in beyug auf verschiedene Tierkategorien. Er stellt fest, dass in der Tierschutztheorie und -praxis der egoistische oder antropozentische Zugang überwigte, statt des altruistischen oder biozentrischen, nach welchem das Tier an sich als Wert geschützt wird und nicht nach seiner Nutzlichkeit für den Menschen.
Im Abschlussteil wird das Verhältnis des ehemaligen Jugoslawiens zu den erwähnten Konventionen erläutert, und es wird suggeriert, dass sich Kroatien vollwertig in das System des Völkerrechtlichen Tierscutzes integriert durch die Ratifizierung der bisher verabschiedeten und international ratifizierten Akten auf diesem Gebiet.
Ključne riječi
Anthropozentrismus; Biozentrismus; rechtlicher Tierschutz
Hrčak ID:
138749
URI
Datum izdavanja:
15.7.1992.
Posjeta: 2.954 *