Skoči na glavni sadržaj

Prethodno priopćenje

https://doi.org/10.30925/zpfsr.38.1.11

BEITRAG ZUR DEBATTE ÜBER DEN GRUNDSATZ DER VERFAHRENSMITTEL

Dejan Bodul ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci, Rijeka, Hrvatska
Sanja Grbić orcid id orcid.org/0000-0002-9605-303X ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci, Rijeka, Hrvatska


Puni tekst: hrvatski pdf 319 Kb

str. 339-352

preuzimanja: 1.549

citiraj


Sažetak

Der Grundsatz der Verfahrensmittel sieht vor, dass jeder Verfahrensbeteiligte die
Möglichkeit hat, Tatsachen vorzulegen und sie mit ihren Beweismitteln zu unterstützen,
ohne dass eine Partei einen erheblichen Nachteil erleidet. (Rechtsverfahren LB
INTERFINANZ AG gegen Kroatien, Urteil vom 27 März 2008, Antrag Nr. 29549/04).
In Bezug auf das prozessuale Gleichgewicht zwischen den Parteien ist dieses Prinzip
eines der wesentlichen Elemente des Rechts auf ein faires Verfahren. Jedoch wird die
Frage der Gleichheit der Verfahrensmittel wieder im Konkursgesetz (Amtsblatt, 71/15,
nachfolgend: KG) erhoben. KG hält sich an der Urteil, dass der Gläubiger in der Lage
ist, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn er die Existenz seiner Ansprüche die
Existenz der Gründe für den Konkurs wahrscheinlich machen kann. Der Gesetzgeber
hat jedoch die streitige Lösung beibehalten, in der die Wahrscheinlichkeit des
Vorliegens des Gläubigeranspruchs durch nicht endgültige gerichtliche oder nicht
abschließende Verwaltungsentscheidungen nachgewiesen werden kann.
Da es im Hinblick auf die oben genannten Annahmen unterschiedliche Lösungen
gibt, konzentrieren sich die Autoren auf allgemeine Aussagen, die auf vergleichenden
Erfahrungen basiert sind, ohne in Detail die zahlreichen und spezifischen
Vergleichslösungen zu betrachten. In diesem Beitrag werden praktische aber auch
theoretische Implikationen positiver Rechtslösungen mit einem Schwerpunkt
auf die Analyse der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EuGH) in Verfahren nach Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
diskutiert, da wir davon ausgehen, dass diese Informationen für das Verständnis der
betreffenden Frage von zentraler Bedeutung sind. Darüber hinaus werden die Autoren
versuchen, die Frage zu beantworten, ob die insgesamt schlechten Indikatoren des
Insolvenzverfahrens, die das Ergebnis der strukturellen Probleme sind, “strenge”
Verfahrensmaßnahmen fordern, um diese Situation zu lösen. Der Gegenstand des
Artikels ist auch die nomographische Dimension dieser Frage, da die gleiche Lösung
im alten Insolvenzgesetz (Amtsblatt, 44/96, 29/99, 129/00, 123/03, 82/06, 116/10,
25/12 und 45/13) vor dem Verfassungsgerichtshof der Republik Kroatien die Klage
über die Übereinstimmung mit der Verfassung erhoben wurde und deswegen eine
endgültige Ausführung einzelner Handlungen und Maßnahmen auf der Grundlage der
umstrittenen gesetzlichen Bestimmungen suspendiert wurde.

Ključne riječi

Insolvenz; Gläubiger; Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs; Beweis

Hrčak ID:

178155

URI

https://hrcak.srce.hr/178155

Datum izdavanja:

10.3.2017.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski talijanski

Posjeta: 3.440 *