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Wiener Dokumente zum Statut von Kastav

Josip Nagy


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str. 233-241

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Sažetak

Kastav, ein Städtchen nordöstlich von Opatija, im Mittelalter Hauptort einer Feudalherrschaft, zu der auch Mošćenice und Veprinac gehörten, erlangte mit fortschreitender Entwicklung eine Munizipalverfassung, die manche Züge völliger Unabhängigkeit an sich trägt. Sein aus dem 15. Jh. stammender Statut wurde jedenfalls in kroatischer Sprache verfasst und mit glagolitischen Schriftzeichen geschrieben. Erhalten ist er in einer Abschrift v. J. 1759 in der damals üblichen lateinischen Orthographie.
Der Statut mit den hinzugekommenen Nachträgen wurde zuerst i. J. 1873/74 in der in Zadar erscheinenden Zeitschrift “Pravo” von dem damaligen jungen Juristen, späteren Reichsratabgeordneten und kroatischen Banus Matko Laginja herausgegeben und mit wertvollen Anmerkungen versehen. Nachher vom russischen Rechtsgelehrten Vladirnirskij-Budanov untersucht, wurde er samt dem Statut von Veprinac in der Sammlung “Statuta lingua croatica conscripta” (Monumenta historico-juridica Slavorum Meridionalium IV. -1890) von Fr. Rački herausgegeben. Der Herausgeber benützte auch eine italienische Fassung des Denkmals v. J. 1862 Laginjas Leistung blieb Vladimirskij-Budanov und Rački unbekannt.
Hinweise auf bisher unbekanntes Material, auf eine Anzahl von Akten in dem Konvolut “Inner-Oesterreich” im Archiv des Ministeriums des Inneren in Wien betreffend das bedeutsame Denkmal brachte das Werk des gewissenhaften Erforschers der Geschichte von Rijeka Giovanni Kobler “Memorie per la storia della Liburnica città di Fiume” (1896). Sie kamen zugute den Herausgebern des Statuts von Mošćenice N. Žic und K. Kadlec sowie der damaligen (1911-1913) Aufmerksamkeit für die kroatischen Bestände in den Wiener Archiven und Bibliotheken.
Nebst einer italienischen und einer deutschen Übersetzung des Statuts enthalten die Wiener Akten Bestätigungen, Erlasse, Anordnungen, Auslegungen u. dgl. aus der Zeit von 1661 bis 1707. Daraus und aus anderen Quellen erfährt man, dass Kastav tatsächlich drei Statuten gehabt hat; den ersten aus dem Jahre 1400, den zweiten von 1635 und den dritten von 1661. Statut im wahren Sinne des Wortes, Bezeichnung für Partikularrechte, ist nur der erste. Entstanden vermutlich i. J. 1400 -nach Rački 1490 -widerlegt er die Behauptung vom Auftreten Kastavs erst im 16. Jahrhundert.

Ključne riječi

Hrčak ID:

184239

URI

https://hrcak.srce.hr/184239

Datum izdavanja:

15.10.1978.

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