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Das Recht auf die Berichtigung einer veröffentlichten Information und das Recht auf die Gegendarstellung zu einer veröffentlichten Information nach dem kroatischen Mediengesetz

Vicko Prančić ; Županijski sud u Splitu, Split, Hrvatska


Puni tekst: hrvatski pdf 183 Kb

str. 1231-1280

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Sažetak

Die Medienfreiheit dient der individuellen Meinungsfreiheit sowie der freien öffentlichen Meinungsbildung und bildet eine unverzichtbare Grundlage für kritische Berichterstattung und investigativen Journalismus. Nur eine kritische Darstellung der Realität frei von jeglichen Einflüssen kann zu einer freien Meinungsbildung führen und den Bürgern so Einblick in politische, soziale und kulturelle Lebensbereiche bieten. Zugleich kann auf diese Weise durch die Medien eine wirkungsvolle Kontrolle über die staatliche Gewalt und Widerstand gegen Totalitarismus gewährleistet werden. Doch auch die Medienfreiheit gilt nicht uneingeschränkt. Eine Berichterstattung, die über den öffentlichen Informationsbedarf hinausgeht, kann in den geschützten Bereich der menschlichen Persönlichkeit, Privatsphäre und Würde eindringen und damit die Rechte und Interessen natürlicher und juristischer Personen verletzen. In dieser Arbeit werden das Recht auf die Berichtigung einer veröffentlichten Information, das Recht auf die Veröffentlichung einer Information über den Ausgang eines Strafverfahrens und das Recht auf die Gegendarstellung zu einer veröffentlichten Information in der Regelung des Gesetzes über die Medien (ZM) behandelt.

Ključne riječi

die Recht auf die Berichtigung einer veröffentlichten Information; die Recht auf die Gegendarstellung zu einer veröffentlichten Information; Mediengesetz; Medienfreiheit

Hrčak ID:

29145

URI

https://hrcak.srce.hr/29145

Datum izdavanja:

30.10.2008.

Podaci na drugim jezicima: hrvatski engleski

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