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ANWALTSHAFTUNG FÜR BERATUNG UND MEINUNG

Silvija Petrić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu


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str. 23-49

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Sažetak

Die vorliegende Arbeit analysiert die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung eines Anwalts für Schaden auf Grund seiner Pflichtverletzung, Rat, Meinung und Auskunft zu geben. Dabei handelt es sich um einen Teil des allgemeinen Rechtsinstituts der Delikthaftung von Anwälten, die zur so genannten intellektuellen Professionen gehören. Besonderheiten derartiger Haftung werden im Kontext der Feststellung rechtlicher Grundlage für Anwaltshaftung generell analysiert, wie auch im Kontext dieser bestimmten Pflichtverletzung. Darüber hinaus wird auch der Inhalt der Pflicht Rat, Meinung und Auskunft zu erteilen, bzw. mögliche Pflichtverltetzung analsyiert. Für die Definierung der Möglichkeit und des Umfangs dieser Haftung ist der Inhalt der Sorgfaltspflicht des Anwalts fetszustellen. Als besonders wichting sind in dieser Arbeit die in gewisser Hinsicht kontroverse Umstände und Grenzen der Anwaltshaftung für Rat und Meinung hervorgehoben, und dies in denjenigen Fällen wenn Drittpersonen, und nicht die Partei selbst, den Schaden erlitten haben.

Ključne riječi

Grundlage der Haftung; Sorgfaltspflicht; Haftung gegenüber Drittpersonen

Hrčak ID:

53520

URI

https://hrcak.srce.hr/53520

Datum izdavanja:

8.4.2010.

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