Izvorni znanstveni članak
Einsturzgefahr von Gebäuden
Vicko Prančić
; Županijski sud u Splitu, Split
Sažetak
Baufällige und heruntergekommene Gebäuden stellen eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen, sowie für andere Gebäuden und Dinge dar. Besonders gefährlich sind solche Gebäuden bei starken Witterungen (z.B. im Fall von starkem Wind, längerer Regens- oder Schneezeit), bei denen es zum Fassade-, Schornstein- und abgenützten Fenster-, Dacheinstürz, bzw. zum Einstürz von Dachziegeln und Dachrinnen oder sogar zum Einstürz des ganzen baufälligen Gebäudes kommen kann, was sowohl Passanten, als auch naheliegende Gebäuden in Gefahr bringt. Insofern wird von dem Gebäudeeigentümer erwartet, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Gefahr für die Passanten und naheliegenden Gebäuden besteht. Mit anderen Worten, der Eigentümer sollte alle Sanierungs- und Reparaturarbeiten am Gebäude rechtzeitig vornehmen. Andernfalls kann der Nachbar, dessen Gebäude gefährdet ist, vom Gebäudeeigentümer verlangen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen um mögliche Schäden zu verhindern. Das Thema des Gebäudeschutzes wird in dieser Arbeit aus einer sachen-, schuld- und verwaltungsrechtlicher Hinsicht betrachtet. Darüber hinaus wird die Verantwortung des Gebäudeeigentümers für Schäden, die Drittpersonen als Folge mangelnden Baues oder Instandhaltung entstanden sind, unter die Lupe genommen.
Ključne riječi
Gebäude; Einsturz; Schadengefahr; naheliegendes Gebäude; Schadenersatz; Gefahrbeseitigung; Versicherung gegen künftige Schäden
Hrčak ID:
63627
URI
Datum izdavanja:
20.12.2010.
Posjeta: 17.889 *