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VORGEHENSWEISE DER INVESTITIONSGESELLSCHAFTEN MIT KUNDEN BEI DER ERBRINGUNG VON INVESTITIONSDIENSTLEISTUNGEN UND STREITIGKEITEN AUF

Edita Čulinović Herc ; Pravni fakultet Sveučilišta u Rijeci


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str. 51-83

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Sažetak

GRUND VEMit dem Inkrafttreten des neuen Kapitalmarktgesetzes am 1. Januar 2010, ist Gemeinschaftlicher Besitzstand im Bereich des Kapitalmarktes in das kroatische Recht übernommen worden. Durch die neue europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente aus 2004, haben sich organisatorische Ansprüche wie auch andere Geschäftsbedingungen für Investitionsgesellschaften (früher: Wertpapierdienstleistungsunternehmen) geändert. Der rechtliche Rahmen für Investitionsgesellschaften ist daher anspruchsvoller geworden, weshalb die folgende Frage gestellt werden könnte: Wird Letzteres zu mehr Streitigkeiten zwischen Investitionsgesellschaften und deren Kunden führen? Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird betrachtet, wer in der Republik Kroatien Investitionsdienstleistungen nach dem Kapitalmarktgesetz erbringen kann. Ferner wird auch die neuste Kundeneinstufung für die Anwendung verschiedener Behandlungsmaßstäbe – die auch von der Art der Dienstleistung selbst abhängig sind – ausgearbeitet. Im zweiten Teil wird näher geprüft, welche Lösungen in den Allgemeingeschäftsbedingungen der Investitionsgesellschaften für Streitigkeiten mit Kunden vorgesehen seien. In Verbindung dazu wird auch geprüft, welche Gerichte sachliche Zuständigkeit haben, über Streitigkeiten im Zivilverfahren zwischen Investitionsgesellschaften und deren Kunden, wie auch über Widersprüche zu entscheiden. In dieser Hinsicht werden auch Argumente die dafür sprechen, dass alle Streitigkeiten im Zivilverfahren zwischen Investitionsgesellschaften und deren Kunden de lege ferende zur sachlichen Zuständigkeit der Handelsgerichte gehören, in Erwägung gezogen. Durchgeführte Analyse zugänglicher Rechtsprechungsdatenbanken weist auf Nichtvorhandensein zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Investitionsgesellschaften und deren Kunden, im Gegensatz zu einer großen Zahl von Verwaltungsstreitverfahren. Nachdem die Kroatische Behörde für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Aufsichtsverfahren durchgeführt hat und eine Aufsichtsmaßnahme angeordnet wurde, leiten Investitionsgesellschaften meistens Verwaltungsstreitverfahren ein. Typische Verletzungen im Handeln von Investitionsgesellschaften und deren Kunden werden untersucht, und auf Grund dessen, Schlussfolgerungen und Vorschläge de lege ferenda vorgelegt.RLETZUNGEN DER REGEL

Ključne riječi

Kapitalmarktgesetz; Investitionsgesellschaften; Vorgehensweise mit Kunden

Hrčak ID:

53522

URI

https://hrcak.srce.hr/53522

Datum izdavanja:

8.4.2010.

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