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Einige Kommentare zum Gesetz der Republik Serbien über die Organisation und Zuständigkeiten staatlicher Organe im Verfahren wegen Kriegsverbrechen

Davor Derenčinović ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb, Hrvatska


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str. 785-808

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Sažetak

Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist die Analyse des Gesetzes über die Organisation und Zuständigkeiten staatlicher Organe im Verfahren wegen Kriegsverbrechen, das im Jahre 2003 in der Republik Serbien verabschiedet wurde, wobei sich die Analyse in erster Linie auf die Bestimmung aus § 3 des erwähnten Gesetzes bezieht, nach der die in diesem Gesetz festgelegten staatlichen Organe der Republik Serbien für die Verfahren wegen der auf dem Gebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien begangenen Straftaten aus dem gesetzlichen Katalog unbeachtlich der Staatsangehörigkeit des Täters oder des Opfers zuständig sind. Aufgrund dieses Gesetzes wurden in der Republik Serbien Verfahren gegen Staatsangehörige der Republik Kroatien und Bosnien-Herzegowinas wegen während der Aggression und des bewaffneten Konflikts Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts auf dem Gebiet dieser beiden Staaten begangener Verbrechen eingeleitet. Dieser Beitrag versucht zu ermitteln, ob in der umstrittenen Vorschrift das Weltrechtsprinzip umfasst ist und ob durch dessen Anwendung die allgemein anerkannten Grundsätze des Straf- und Völkerrechts, nämlich das Prinzip der rechtlichen Bestimmtheit und das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, verletzt werden.

Ključne riječi

universelle Jurisdiktion; Kriegsverbrechen; Prinzip der Nichteinmischung; Prinzip der Rechtssicherheit

Hrčak ID:

93202

URI

https://hrcak.srce.hr/93202

Datum izdavanja:

8.10.2012.

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