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VERLUST DER STAATSANGEHöRIGKEIT IN KROATIEN UND SLAWONIEN VON BACHS ABSOLUTISMUS BIS ZUM ZERFALL DER MONARCHIE

Ivan Kosnica ; Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu


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str. 61-76

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Sažetak

Das Ziel dieser Arbeit ist, das Regime des Verlustes von Staatsangehörigkeit in Kroatien und Slawonien von Bachs Absolutismus bis zum Zerfall der Monarchie zu analysieren. In der Bearbeitung dieses Themas hat sich der Autor der relevanten Vorschriften, der fremden und der einheimischen Literatur, sowie der Archivquellen bedient, die im Kroatischen Staatsarchiv erreichbar sind. Durch die Analyse des Gesetzgebungsrahmens und der Verwaltungspraxis hat der Autor festgestellt, dass das österreichische System des Verlustes von Staatsangehörigkeit zur Zeit Bachs Absolutismus eingeführt wurde. Das angegebene System des Verlustes von Staatsangehörigkeit gründete sich auf der Auffassung über die Unerwünschtheit der Auswanderung, so dass jede Auswanderung den Verlust von der Staatsangehörigkeit als Folge hatte. Änderungen im System des Verlustes von Staatsangehörigkeit wurden in 1880 eingeführt durch das Inkrafttreten des Gesetzes über Erwerb und Verlust der ungarischen Staatsangehörigkeit. Durch dieses Gesetz wurde das einheitliche System des Verlustes von der Staatsangehörigkeit eingeführt. Von besonderer Bedeutung war die Tatsache, dass eine neue Regel des Verlustes von Staatsangehörigkeit wegen der zehnjährigen Abwesenheit eingeführt wurde, woran eine liberale Einstellung des Gesetzgebers zum Auswandern erkennbar ist

Ključne riječi

die Staatsangehörigkeit; der Verlust; die Abwesenheit; der Erlass; Kroatien und Slawonien

Hrčak ID:

117863

URI

https://hrcak.srce.hr/117863

Datum izdavanja:

30.12.2013.

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