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WIRTSCHAFTSFREIHEITEN DER EUROPÄISCHEN UNION VOM STANDPUNKT DER SPORTVERBÄNDE IN DER REPUBLIK KROATIEN AUS

Ivan Zeko-Pivač ; Doktorska škola društveno-humanističkih znanosti Sveučilišta u Osijeku


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str. 233-250

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Sažetak

Der einheitliche Binnenmarkt der Europäischen Union ist die Grundlage deren Existenz, und seine dauernde Entwicklung reflektiert sich auf den Wohlstand der Mitgliedstaaten. Der EU-Binnemarkt gründet sich auf vier Grundfreieheiten: der Freizügigkeit von Waren, Arbeitnehmern, Kapital und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten. Wenn diese Freiheiten vom Standpunkt des Sports aus betrachtet werden, sollte allen Teilnehmern an den von Nationalsportverbänden organisierten Veranstalltungen Freizügigkeit ermöglicht werden, ohne Hindernisse oder Beschränkungen wegen ihrer Staatsangehörigkeit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sollte zweifellos auch die Sportler einbeschließen, die auch als Arbeitnehmer betrachtet werden sollten, weil sie bestimmte Dienstleistungen in Einklang mit ihrer Proffession gegen Entgelt ausüben. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, ihre nationalen Gesetzgebungen mit der Errungenschaft der EU in Einklang zu bringen, wozu auch Sportvereine, Verbände und andere Sportorganisationen verpflichtet sind und auch bewusst sind, dass die Gesetzgebung der EU als Grundlage dient, an welche sich die Nationalgesetzgebungen an weiteren Subsidiaritätsebenen anpassen sollten. Das Problem liegt in der Tatsache, dass die Sportorganisationen, - Verbände und -Vereine ihre jeweiligen Rechte und Entscheidungen mit der Gesetzgebung der EU nicht in Einklang gebracht haben. Daraus läßt sich schließen, dass sie Ihre autonome Entscheidungsmacht über den Rahmen ihrer Befugnisse stellen, und dadurch einen Raum für eventuelle Rechtsstreitigkeiten eröffnen, was in der beobachteten relevanten Gerichtspraxis schon der Fall war. In Anbetracht der Autonomie der Sportorganisationen, die rechtlich argumentiert werden kann, sieht man, dass zwischen den getroffenen Entscheidungen eine Kluft besteht, was klar auf eine Art der Diskriminierung hinweist, die natürlich unakzeptabel ist. Das empfindliche Thema des Sportrechts im Kontext der neuen Rechtsordnung lässt einen beträchtlichen Raum für Untersuchung und Überprüfung mit Rücksicht auf den immer stärkeren Einfluss von Sport als einer unumgänglichen gesellschaftlichen Komponente.

Ključne riječi

der einheitliche Binnenmarkt; Europäische Union; vier Grundfreiheiten; Sportvereine; acquis communautaire; Diskriminierung

Hrčak ID:

130939

URI

https://hrcak.srce.hr/130939

Datum izdavanja:

30.8.2014.

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