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REAKTION DER VERFASSUNGSGERICHTE AUF NEGATIVE KRITIKEN IHRER ENTSCHEIDUNGEN

Teodor Antić ; Ustavni sud Republike Hrvatske


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str. 45-62

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Sažetak

Der Autor erörtert in diesem Beitrag die Fragen der Notwendigkeit und der Art von Reaktionen der Verfassungsgerichte auf eventuelle negative Kritiken ihrer Urteile seitens der Öffentlichkeit und der Medien. Es wird hervorgehoben, dass die Entscheidung darüber, ob und wie auf eine negative Kritik zu reagieren, von deren Inhalt und Ernstahftigkeit abhängig ist. Das Verfassungsgericht sollte auf ernsthafte unrichtige und ungerechtfertigte Kritiken auf eine entsprechende Weise reagieren, wobei darauf aufgepasst werden sollte, dass die Äußerungsfreiheit nicht verletzt sowie die Möglichkeit der Kritikaussage nicht verhindert wird. Eine Antwort auf die Kritik ist dann zweckmäßig, wenn die Kritik eine Folge des Unverstehens der Funktionerens oder der Rolle des Verfassungsgerichts ist oder wenn sie teilweise auf diesem Unverstehen beruht; wenn dei Kritik ernsthaft ist und wenn es zu erwarten ist, dass sie einen negativen Einfluss in der Gesellschaft ausüben wird, oder wenn sie falsche Informationen enthält oder irreführend ist. Vor der Reaktion auf die negative Kritik ist es erforderlich, eine Reihe von Umständen und Tatsachen zu kennen, die darauf wirken können, wie die Reaktion verstanden wird und ob sie den erwünschten Erfolg erzielen wird.

Ključne riječi

öffentliche Meinung; das Verfassungsgericht; negative Kritik

Hrčak ID:

134375

URI

https://hrcak.srce.hr/134375

Datum izdavanja:

30.12.2012.

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