Pregledni rad
DIE ZWECKMÄßIGKEIT DER UNTERZIEHUNG VON FAMILIENRECHTLICHEN STREITIGKEITEN UNTER DIE FREIWILLIGE GERICHTSBARKEIT MIT BESONDERER RÜCKSICHT AUF DIE AUS DER SCHEIDUNG HERVORGEGANGENEN STREITIGKEITEN
Katarina Knol Radoja
; Pravni fakultet Osijek
Sažetak
Sowohl in Ländern des kontinentaleuropäischen Rechtskreises, als auch in denen, die dem Common law System gehören, wird die Unterziehung der familienrechtlichen Streitigkeiten unter die freiwillige Gerichtsbarkeit immer mehr akzeptiert, insbesondere im Falle der aus der Scheidung hervorgegangenen Streitigkeiten.
Aus diesem Grunde werden infra die Rechtssysteme von Kanada und den Vereinigten Staaten dargestellt, als Beispiele der Länder in welchen die Lösung von familienrechtlichen Streitigkeiten in außergerichtlichen Verfahren besonders beliebt geworden ist. Darüber hinaus wird das Verhältnis zwischen den Kosten eines gerichtlichen und eines außergerichtlichen Verfahrens dargestellt. Hinsichtich der Tatsache, dass der außergerichtliche Ausgleich sich als günstige Alternative dem traditionellen Gerichtsverfahren auch in anderen Arten von Verfahren erwiesen hat und unter der Voraussetzung, dass familienrechtliche Streitigkeiten, insbesondere die aus der Scheidung hervorgegangenen Streitigkeiten, im Kontext der kroatischen freiwilligen Gerichtsbarkeit überhaupt als außergerichtliche Fälle zu betrachten sind, werden wir hier versuchen, festzustellen, ob zahlreiche Vorteile des außergerichtlichen Verfahrens, insbesondere in die Verfahrenskosten, auch auf die Familienrechtsstreitigkeiten anwendbar sind.
Am Ende wird geschlossen, dass prozessrechtliche und materielle Flexibilität sowie die Privatatmosphäre des außergerichtlichen Verfahrens auf die Verminderung der Animosität zwischen den Parteien einwirken sollten, wodurch ermöglicht wird, dass familienrechtliche Streitigkeiten schneller und mit wenigeren Kosten gelößt werden.
Ključne riječi
arbitrability; judicial proceedings; arbitration; family law disputes
Hrčak ID:
145488
URI
Datum izdavanja:
30.4.2015.
Posjeta: 2.441 *