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HAFTUNG DES BEFÖRDERERS BEI TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG DER PASSAGIERE
Tea Hasić
; Fakultet ekonomije i turizma „Dr. Mijo Mirković“, Sveučilište Jurja Dobrile u Puli
Sažetak
Das Ziel dieses Beitrags ist es, die Rechtsquellen darzustellen (wenn nötig, auch zu kritisieren), in welchen die Haftung für Personenbeförderung auf Seeschiffen einschließlich der Haftung des Beförderers bei Tod oder Verletzung der Passagiere auf der internationalen, regionalen und nationalen Ebene geregelt wird. In der Einleitung wird die Regelung dieser Materie, die im Mittelpunkt der Arbeit steht, vom historischen Standpunkt aus kurz dargestellt, und zwar sowohl auf der internationalen, als auch auf der regionalen Ebene, mit dem Ziel, auf die Faktoren hinzuweisen, die sie komplex machen und die Unifizirung des Rechts auf der internationalen Ebene verhindern. Danach wird der Vertrag zur Passagierenüberfahrt definiert, um grundlegende Pflichte (und Rechte) zu identifizieren, die für die Vertragsparteien aus dem Vertrag hervorgehen und die Rechtsnatur der Haftung des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung der Passagiere festzustellen. Die Analyse von Rechtsquellen beginnt mit der Darstellung von Bestimmungen im Athener Übereinkommen aus dem Jahr 2002, wobei hervorgehoben wird, worin verbesserte Rechtslage und Rechtssicherheit der Reisenden in Bezug auf dasselbe Übereinkommen aus dem Jahr 1974 einen Schritt vorwärts liegen. Danach wird die Verordnung 392/2009 (EG) analysiert, in welcher die Bestimmungen des Athener Übereinkommens aus dem Jahr 2002 implementiert werden, wodurch diese für alle Mitgliedstaaten der EU seit 31. Dezember 2012 verbindlich geworden sind. Im schließenden Teil der Arbeit werden kurz die Bestimmungen des Seegesetzes dargestellt, durch welche die Haftung des Seebeförderers bei Tod oder Körperverletzung der Passagiere während der Küstenmeerschifffahrt mit den Schiffen der Kathegorie C oder D geregelt wird. In der Schlussfolgerung führt die Autorin ihre Auffassung über die Regelung de lege latta an und schlägt bestimmte Änderungen de legel ferenda vor, vor allem im kroatischen Seegesetz.
Ključne riječi
Vertrag zur Beförderung von Passagieren; Haftung des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung der Passagiere; Athener Übereinkommen vom 2002; Verordnung (EG) 392/2009
Hrčak ID:
145489
URI
Datum izdavanja:
30.4.2015.
Posjeta: 2.910 *