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DER LISABON-VERTRAG: DIE STRUKTUR UND DIE ASPEKTE SEINES EINFLUSSES AUF DAS VERWALTUNGSRECHT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
Boris Ljubanović
; profesor Pravnog fakulteta Sveučilišta Josipa Jurja Strossmayera u Osijeku
Blanka Matković
Sažetak
Nach einer Einführung über den Lisabon-Vertrag und die durch diesen Vertrag eingetragenen Änderungen, befassen sich die Autoren mit der Abgrenzung der Befugnisse zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, bzw. mit den Bereichen, für welche die Europäische Union ausschließlich zuständig ist, mit denen, für welche die Zuständigkeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten verteilt ist, und denen, in welchen die EU dafür zuständig ist, die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen. Insbesondere werden die Grundsätze der Zuständigkeitenteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten beobachtet. Es wird auch auf das mangelnde Befugnis der Europäischen Union hingewiesen, die öffentliche Verwaltung der Mitgliedstaaten zu organisieren, trotz der Tatsache, dass die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihre verbindlichen Rechtsakte durchzuführen, mit der Fordernung, dass diese Durchführung einheitlich und wirkungsvoll ist. Darüber hinaus wird über die Grundsätze der europäischen öffentlichen Verwaltung vorgetragen.
Ključne riječi
der Lisabon-Vertrag; Zuständigkeiten; Befugnisse der Europäischen Union; Befugnisse der Mitgliedstaaten; Verwaltungsautonomie; Verwaltungszusammenarbeit; öffentliche Verwaltung; europäische Grundsätze der öffentlichen Verwaltung
Hrčak ID:
147839
URI
Datum izdavanja:
30.8.2015.
Posjeta: 2.660 *