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Ontologische Voraussetzungen zur Entstehung des Rechtspositivismus

Rok Svetlič


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str. 113-125

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Sažetak

In diesem Aufsatz wird die weit verbreitete Schule der Rechtsphilosophie, nämlich das Rechtspositivismus dargestellt. In der populärsten Auslegung des Rechtspositivismus wird die Auseinanderscheidung des Rechts und der Moral unterstrichen. Diese Auseinanderscheidung fungiert in der Epoche der großen Besorgtheit für die Menschenrechte verständlicherweise als die Quelle der Abneigung gegen das Rechtspositivismus. Das Recht, das in letzter Instanz immer mit dem Zwang unterstützt ist, ist ein derartig delikates Instrument für die Eingriffe in den menschlichen Beziehungen, das es nicht von dem Diskurs über die Legitimation und Limitation der Staatgewalt absolut abgesondert sein kann. Anderseits ist aber der Rechtspositivismus die Lehre, die auch angesichts vieler Aufstiege ihren historischen Antagonisten, des Jusnaturalismus, immer wieder zur Geltung kam. Einige sprechen deswegen bereits über den »ewigen Wiederkehr des Positivismus». Die Gründe für die Ausschließung der Moral aus dem rechtlichen Diskurs sind sehr komplex in reichen weit jenseits der Vorstellung über das A moralismus oder Ignoranz der Juristen. Die Gründe liegen im ontologischen Grund des neuzeitlichen Denkens. In diesem Aufsatz wird die Eingeflochtenheit des Positivismus in die ontologische Strukturen dargestellt.

Ključne riječi

Rechtsphilosophie; Rechtspositivismus; Jusnaturalismus; Legitimation; Ontologie

Hrčak ID:

15746

URI

https://hrcak.srce.hr/15746

Datum izdavanja:

2.4.2007.

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