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Pregledni rad

https://doi.org/10.30925/zpfsr.39.1.13

AUSWIRKUNG DER NEUEN VERORDNUNG (EU) 2016/679 (GDPR) AUF DEN SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN IN DER REPUBLIK KROATIEN

Jozo Čizmić ; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu, Split, Hrvatska
Marija Boban orcid id orcid.org/0000-0001-6075-8794 ; Pravni fakultet Sveučilišta u Splitu, Split, Hrvatska


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str. 377-406

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Sažetak

Nach mehr als sieben Jahren seit der Initiative dazu und nach vier Jahren von Verhandlungen wurde im April 2016 endlich der neue europäische Datenschutzrahmen verabschiedet. Die allgemeine Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten oder GDPR (General Data Protection Regulation) hebt die Richtlinie 95/46/EG auf und wird direkt in alllen EU-Mitgliedstaaten angewandt. EUMitgliedstaaten andererseits dürfen Änderungen mancher Vorschriften vorschlagen und sie bis zum 25. Mai 2018 (Inkrafttreten der GDPR) der Kommission mitteilen. Die Entwicklung moderner digitaler Ökonomie beruht auf schneller Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie, aber gleichzeitig schafft sie neue Herausforderungen und Gefahren für den Schutz personenbezogener Daten. Die Datenverarbeitung, insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten, neue IT-Tools und digitale Märkte haben das Bedürfnis nach Erhöhung des Schutzes personenbezogener Daten bei neuen digitalen Produkten und Diensten geweckt. Die Lösung dazu wurde in der neuen Reform des europäischen Datenschutzrahmens
angeboten, welcher groβe Änderungen im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten einführt und wird direkt an alle mit personenbezogenen Daten der EU-Bürger verfügenden Vereinigungen angewandt. Ebenfalls führt die GDPR wesentliche Änderungen in den Regeln zur Definierung personenbezogener Daten ein und definiert
sowohl neue Begriffe als auch die schon bekannten Begriffe der Angleichung, Planung, Umsetzung, Aufrechterhaltung der Angleichung und Auswirkungsbewertung. In manchen Fällen sollten die Vereinigungen den Datenschutzbeauftragten (DPO – Data Protection Officer) ernennen, der direkt den höchsten Managementebene berichtet.
Stiftungen und Unternehmen müssen die Angleichung bis zum 25. Mai 2018 beenden, wenn die GDPR in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft tritt.
Diese Arbeit stellt die Bestimmungen und die Anwendung der neuen Verordnung (EU) zum Schutz personenbezogener Daten sowie auch die Bestimmungen des öffentlichen und privaten Sektors zur GDPR-Umsetzung unter besonderer Berücksichtigung der Bewertung ihrer Auswirkung dar. Neue Regeln werden zum europäischen Datenschutzrahmen beitragen, indem sie die neue Definition personenbezogener Daten einführen und uneinheitliche nationale
Gesetze ersetzen, alles mit dem Ziel den Datenschutz und die Rechtssicherheit in der Zeit der ständig fortschreitenden Entwicklung digitaler Ökonomie zu erhöhen.

Ključne riječi

GDPR; personenbezogene Daten; Sanktionen; Pseudonymisierung; das Recht auf Vergessenwerden; Datenverarbeitung; Datenschutzbeauftragter; Angleichung; Auswirkung; Datenschutz

Hrčak ID:

199759

URI

https://hrcak.srce.hr/199759

Datum izdavanja:

9.4.2018.

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